OLG Frankfurt a.M.: Zum Wettbewerbsverhältnis bei Onlinebestellung mit Warenabholung vs. Versand

veröffentlicht am 6. Januar 2022

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.11.2021, Az. 6 U 81/21
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Bio-Bauer, bei dem Produkte über eine Website bestellt und nach Absprache auf dessen Hof abgeholt werden können, und der Betreiber eines Onlineshops als Wettbewerber gelten, wenn sie beide Müslimischungen anbieten. Dass die Parteien völlig unterschiedliche Vertriebswege bedienten (Online-Versand bzw. E-Mail-Bestellung und Abholung am Hof) sei nicht maßgeblich. Der Senat erachtete es auch als unbeachtlich, dass der Bio-Bauer nur Großmengen von 5 kg abgab. Zum Volltext der Entscheidung (OLG Frankfurt a.M.: Zum Wettbewerbsverhältnis bei Onlinebestellung mit Warenabholung vs. Versand).


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