OLG Frankfurt a.M.: Zur markenrechtswidrigen Benutzung eines Begriffs als Metatag

veröffentlicht am 27. Dezember 2016

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.10.2016, Az. 6 U 17/14
§ 14 MarkenG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke als Metatag im Quelltext einer Internetseite markenrechtswidrig sein kann, wenn die Marke zwar einen stark beschreibenden Anklang hat, aber nicht nur beschreibend verwendet wird. Im vorliegenden Fall sprach gegen eine rein beschreibende Nutzung der Umstand, dass die Bezeichnung ausschließlich im Quelltext der streitgegenständlichen Internetseite als Metatag auftauchte, ansonsten aber nicht verwendet wurde. Darüber hinaus wurde im Quelltext exakt die (sprachunübliche) Schreibweise der streitgegenständlichen Marke verwendet (hier: „scan2net“). Es genüge nach Auffassung des Gerichts für eine markenmäßige Verwendung, wenn ein Zeichen dazu benutzt werde, um den Nutzer, der das Zeichen als Suchwort eingebe, zur Internetseite des Verwenders zu führen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Markenverstoß durch Metatag).


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