OLG Frankfurt a.M.: Zur Werbeeinwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels

veröffentlicht am 15. September 2016

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.07.2016, Az. 6 U 93/15
§ 7 UWG; § 1 UKlaG; 28 BDSG; § 307 BGB

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Einwilligung eines Verbrauchers in Telefon- und E-Mail-Werbung, die anlässlich der Teilnahme an einem kostenlosen Internet-Gewinnspiel eingeholt wurde, unwirksam ist, wenn die Erklärung sich auf eine Vielzahl von werbenden Unternehmen bezieht und unbestimmt bleibt, für welche Produkte und/oder Dienstleistungen die Einwilligung gelten soll. Der Verbraucher müsse die Möglichkeit erhalten, sich über die Konsequenz seiner Einwilligung in überschaubarer und verständlicher Weise zu informieren. Dies sei vorliegend nicht gegeben gewesen, da auf Grund der Menge von Partnerunternehmen und unbestimmter Formulierungen die Reichweite der Einwilligung nicht zu ermitteln gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Frankfurt – Einwilligung Werbung).


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