OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.04.2015, Az. 6 U 110/14
§ 5 UWG; § 1 UKlaG; § 307 BGB
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Rechtsschutzversicherung, welche die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig macht, den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Für den Versicherungsnehmer stelle die Klausel eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da sie den Zugang zur – für ihn kostenfreien – anwaltlichen Beratung erschwere. Zum Volltext der Entscheidung hier.