OLG Hamburg: Gutscheinkarte in Höhe von 100 EUR für Internet-Registrierung bei Verkauf eines Blutzuckermessgeräts stellt unerlaubten Rabatt dar

veröffentlicht am 18. Juli 2013

OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, Az. 3 U 26/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für Blutzuckermessgeräte wettbewerbswidrig ist, wenn Patienten für das Ausfüllen einer Gutscheinkarte oder für eine Internet-Registrierung die Übersendung eines Blutzuckermessgeräts und eines Ernährungsratgebers im Nennwert von 100,00 EUR versprochen wird. Hierbei handele es sich nicht mehr um einen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG zulässigen Geld- oder Naturalrabatt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

I