OLG Hamburg: Kein Erfolg für Abmahnungen des Ehepaars Knieper (Marion’s Kochbuch)

veröffentlicht am 22. Januar 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Betreiber der Website www.marions-kochbuch.de hatten in massivem Ausmaß gegen die unerlaubte Verwendung von Food-Fotos mobil gemacht, die ihrer Auffassung nach von ihnen selbst angefertigt worden waren. In der Folge wurden in nicht unerheblichem Umfang über eine Rechtsanwaltskanzlei urheberrechtliche Abmahnungen an die Internetgemeinde mit beträcht-lichen Streitwerten versandt, darunter auch Foren wie webkoch.de und bundesligaforen.de, wo Bilder von einzelnen Benutzern rechtswidrig eingestellt worden waren. Neben Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen werden auch Abmahnungen wegen Persönlichkeitsrechts-verletzung, Beleidigung und Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts ausgesprochen, wenn die Abgemahnten in Foren die Abmahnung kritisierten. In diversen Fällen werden vornehmlich vor dem LG Hamburg gerichtliche Schritte gegen den „Bilderklau“ von anderen Websitebetreibern eingeleitet, aber auch die Abmahnkosten eingeklagt. An der Urheberschaft der Betreiber waren in der Vergangenheit in Bezug auf bestimmte Fotografien und Glossar-Texte Zweifel aufgekommen (JavaScript-Link: c’t): Nunmehr hat das OLG Hamburg in der Abmahnwelle des Betreiber-Ehepaars ein gewichtiges Wort gesprochen und Forenbetreiber von einer Haftung für fremde Inhalte freigesprochen (JavaScript-Link: OLG Hamburg). Die schriftliche Urteilsbegründung soll Anfang Februar 2009 vorliegen.

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