OLG Hamburg: Preisangabe „ab“ mit Sternchenhinweis verstößt nicht zwingend gegen Wettbewerbsrecht

veröffentlicht am 1. April 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 108/09
§ 1 PAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung nicht vorliegt, wenn ein Veranstalter von Musicals im Internet Tickets mit dem Hinweis „Tickets ab 19,90*“ anbietet und über den Sternchenhinweis auf eine weiterhin anfallende Vorverkaufsgebühr von 15% und eine Systemgebühr von 2,00 EUR hinweist. Eine Irreführung, wie es noch das LG Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 18.06.2009, Az. 315 O 17/09) angenommen hat, wies der Senat zurück.

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