OLG Koblenz: Regelstreitwert für Wettbewerbssachen beträgt 20.000 EUR

veröffentlicht am 20. Mai 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2010, Az. 9 U 817/10
§ 3 ZPO

Das OLG Koblenz hat, was einer Entscheidung des BGH (Beschluss vom 05.05.2011, Az. I ZR 220/10) zu entnehmen ist, darauf hingewiesen, dass „nach seiner ständigen Rechtsprechung … der Streitwert für ein nach Art und Umfang durchschnittlich gelagertes wettbewerbsrechtliches Unterlassungs- klageverfahren regelmäßig 20.000,00 EUR“ betrage.

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