OLG Köln: Button für die Bestellung einer Mitgliedschaft darf nicht mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ beschriftet sein

veröffentlicht am 22. Februar 2017

OLG Köln, Urteil vom 07.10.2016, Az. 6 U 48/16
§ 3 a UWG; § 312 j Abs. 2 und 3 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 S. 1 EGBGB

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Beschriftung des Buttons zur Bestellung einer Prime-Mitgliedschaft bei Amazon mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht ausreichend klar und verständlich ist. Der Verbraucher müsse durch die Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine entsprechende Formulierung auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen werden. Vorliegend schließe der Verbraucher mit Klick auf den Button einen kostenpflichtigen Vertrag ab, auch wenn die Zahlungspflicht erst nach einem Testzeitraum einsetze. Zuvor hatte das LG München schon die Button-Aufschrift „Jetzt kostenlos testen“ untersagt. Darüber hinaus müssten die weiteren gesetzlichen Informationen dem Verbraucher klar, verständlich und hervorgehoben übermittelt werden. Vorliegend haben sich diese Informationen unter dem Bestell-Button in einem Fließtext befunden. Weitere Informationen in unmittelbarer Nähe zum Bestellbutton genügten den gesetzlichen Informationspflichten jedoch nur dann, wenn sie gesondert hervorgehoben würden. Dafür müssten sich die Informationen optisch noch einmal von dem Rest der Angebotsseite abheben, was im konkreten Fall nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Köln – Bestellbutton für Amazon Prime).


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