OLG Köln: Die Textzeile „Wenn das Haus nasse Füße hat“ genießt keinen Urheberrechtsschutz

veröffentlicht am 21. April 2016

OLG Köln, Urteil vom 08.04.2016, Az. 6 U 120/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Textzeile „Wenn das Haus nasse Füße hat“, welche ein Autor als Untertitel eines Buches über Mauerwerkstrockenlegung verwendet hat, für sich keinen urheberrechtlichen Schutz genießt und die Verwendung desselben Textes als Slogan auf Twitter zur Bewerbung einer Webseite für Mauertrockenlegung deshalb keine Rechte verletzt. Es fehle an der für einen Schutz notwendigen Schöpfungshöhe. Gerade bei sehr kurzen Texten seien hohe Anforderungen an die Originalität zu stellen, damit einfache Redewendungen der Alltagssprache für den allgemeinen Gebrauch freigehalten würden. Dieser Grad der Originalität werde vorliegend nicht erreicht. Zur Pressemitteilung vom 20.04.2016 hier (OLG Köln – Urheberrechtsschutz für Einzeiler).


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