OLG Köln: „Testsieger“ der Stiftung Warentest ist kein anerkanntes Gütezeichen

veröffentlicht am 20. Juli 2011

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 23.02.2011, Az. 6 U 159/10
Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 2 UWG

Das OLG Köln hat im Rahmen dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass ein „Testsieger“-Urteil der Stiftung Warentest kein Gütezeichen im Sinne von Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist. Die Vorschrift beziehe sich nur auf „Gütesiegel“, „Zertifikate“ oder „gleichwertige“ Zeichen, die mit Genehmigung einer vergebenden Stelle benutzt werden, also der Verleihung durch einen Dritten als eines autoritativen Aktes bedürfen. Dies sei bei Stiftung-Warentest-Urteilen nicht der Fall. Diese seien auch nicht „ähnlich“ im Sinne der Vorschrift, so dass eine analoge Anwendung nicht in Betracht komme.

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