OLG Köln: Wettbewerbswidriger Bestellbutton für den Dienst „Amazon Prime“

veröffentlicht am 8. März 2016

OLG Köln, Urteil vom 03.02.2016, Az. 6 U 39/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 312j BGB

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Bestellbutton für das „Amazon Prime“-Abo mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht in wettbewerbskonformer Weise ausgestaltet war. Die gewählte Beschrif­tung stelle keine dem Gesetz entsprechende eindeutige Formulierung dar. Der Verbraucher werde dadurch nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unter­nehmer verbunden sei, die nur dann entfalle, wenn der Vertrag anschließend wieder gekündigt werde. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Köln – Amazon Bestellbutton).


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