OLG München: Benutzung eines Zeichens als Werktitel ist keine markenmäßige Benutzung

veröffentlicht am 6. August 2011

OLG MüncheRechtsanwalt Dr. Ole Dammn, Urteil vom 09.06.2011, Az. 29 U 79/11
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; Art. 9 GMV

Das OLG München hat entschieden, dass die Benennung eines Musicals mit dem Werktitel „Moulin Rouge Story“ keine Markenverletzung verschiedener eingetragener Marken mit dem Bestandteil „Moulin Rouge“ ist. Eine markenmäßige Benutzung liege bei der Verwendung als Werktitel nicht vor. Werktitel würden grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von anderen dienen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten. Ausnahmen würden lediglich für Titel periodisch erscheinender Werke wie Titel von Zeitschriften oder Fernsehserien gelten; derartige Serien- bzw. Reihentitel vermitteln regelmäßig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft. Bei Einzeltiteln sei dies regelmäßig nicht der Fall, so dass vorliegend keine Markenverletzung erkennbar sei.

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