OLG München, Urteil vom 24.07.2014, Az. 29 U 1173/14
§ 97 UrhG
Das OLG München hat entschieden, dass der Abschluss eines Lizenzvertrags nach dem Begehen einer Urheberrechtsverletzung (hier: unberechtigte Nutzung einer Fotografie) die Wiederholungsgefahr für weitere Verletzungen nicht entfallen lässt. Der im Nachhinein abgeschlossene Lizenzvertrag für das Foto sei zeitlich begrenzt und schließe spätere erneute Verletzungen des Rechtsinhabers nicht aus. Daher habe die Klägerin sowohl Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch auf Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung hier.