OLG München: Eine falsche Tatsachenbehauptung (Verdacht) kann auch durch eine Frage aufgestellt werden

veröffentlicht am 6. November 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Beschluss vom 23.04.2010, Az. 18 W 688/10
§§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

Das OLG München hat darauf hingewiesen, dass eine (unwahre) Tatsachenbehauptung grundsätzlich auch durch eine Frage aufgestellt werden kann und sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg angeschlossen. Zitat: „Bei den angegriffenen Äußerungen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen. Dabei braucht nicht geklärt zu werden, ob es sich bei einem Teil der beanstandeten Äußerung um echte – offene – Fragen handelt oder um eine in Frageform gekleidete Tatsachenbehauptung, da eine Verdachtsäußerung auch in die Form einer Frage gekleidet werden kann (OLG Hamburg ZUM-RD 2009, 326).“

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