OLG München: Eine nachschaffende Nachahmung durch einen Luxusartikelhersteller ist nicht unlauter, wenn nicht über die Herkunft getäuscht wird

veröffentlicht am 18. September 2018

OLG München, Urteil vom 12.07.2018, Az. 29 U 1311/18
§ 4 Nr. 3a, Nr. 3b UWG

Das OLG München hat entschieden, dass bei einer nachschaffenden Nachahmung eines Schuhmodells durch einen bekannten Hersteller von Luxusartikeln keine Herkunftstäuschung und damit Unlauterkeit vorliegt, wenn die Produkte deutlich mit den Marken des jeweiligen Herstellers versehen sind. Im Falle einer solchen Kennzeichnung schließe der Verkehr nicht auf eine Kooperation zwischen einem Hersteller von Sport-Lifestyle-Produkten und einem Luxusartikelhersteller. Dies sei im vorliegenden Fall auch fernliegend. Eine Ausnutzung der Wertschätzung oder eine Rufbeeinträchtigung komme ebenfalls in dieser Konstellation nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG München – Nachschaffende Nachahmung eines Schuhmodells).


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