OLG München: Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Beschlagnahme eines Laptops durch Staatsanwaltschaft

veröffentlicht am 11. Juli 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 23.03.2010, Az. 1 W 2689/09
§ 839 BGB

Das OLG München hat entschieden, dass eine Person, deren Laptop zu Unrecht beschlagnahmt wird, ein Anspruch auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung zusteht. Vor dem Hintergrund der heutigen Bedeutung des Internets sei ein internetfähiger Computer mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf eines jeden Privathaushalts zu zählen, so dass ein unrechtmäßiger Entzug einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen müsse. Damit zählt ein Laptop zu den bisher von der Rechtsprechung akzeptierten „Lebensgütern mit zentraler Bedeutung“, wie z. B. Fernseher, Wohnung, Kraftfahrzeug, Kühlschrank und Herd. Reichtümer sind indes nicht zu erwarten: Der Betroffene erhielt 2,77 EUR / Tag Schadensersatz.

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