OLG München: Universitäten haben für Zugänglichmachung urheberrechtlicher Texte Abgabe an VG Wort zu zahlen

veröffentlicht am 1. April 2011

OLG München, Urteil vom 24.03.2011, Az. 6 WG 12/09
§ 52 a UrhG


Das OLG München hatte über eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen sämtliche 16 deutschen Bundesländer in deren Eigenschaft als Träger diverser Hochschuleinrichtungen zu befinden. Laut seiner Pressemitteilung Nr. 04/11 hat der 6. Zivilsenat entschieden, dass Hochschulen für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Texten eine Abgabe an die VG Wort zu zahlen haben und die Abrechnungsgrundsätze bestimmt. Dabei entschied der Senat gegen eine Pauschalabgabe und für eine nutzungsabhängige Abgabe. Kurios: Das Oberlandesgericht München war in erster Instanz zuständig. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

I