OLG Nürnberg: Taxi-Genossenschaft darf ihren Mitgliedern nicht verbieten, ihre Positionsdaten an Taxi-App zu übermitteln oder für diese zu werben

veröffentlicht am 19. Februar 2016

OLG Nürnberg, Endurteil vom 22.01.2016, Az. 1 U 907/14
§ 1 GWB, § 2 GWB, § 17 GWB, § 19 GWB, § 33 Abs. 1 GWB

Das OLG Nürnberg hat Bestimmungen einer Taxigenossenschaft-Satzung für wettbewerbswidrig erklärt, nach denen die Mitglieder während eines von der Genossenschaft vermittelten Fahrauftrags keine Werbung für die Betreiberin einer Taxi-App betreiben oder ihre Positionsdaten an diese übertragen dürfen. Hierin liege eine unzulässige Behinderung der Betreiberin der Taxi-App. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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