OLG Sachsen-Anhalt: Anbieter von Internet-Systemvertrag muss gewerblichen Kunden ungefragt über Laufzeit und Kosten informieren

veröffentlicht am 17. März 2015

OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 28/13
§ 649 S. 1 BGB

Das OLG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass der Anbieter bei Vertragsverhandlungen über einen Internet-Systemvertrag auch ohne Nachfrage seines (gewerblichen) Kunden verpflichtet ist, diesen über die Laufzeit des Vertrags und die Höhe des anfallenden Werklohns zu informieren. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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