OVG Hamburg: Whatsapp darf Nutzerdaten weiterhin nicht an Facebook weitergeben

veröffentlicht am 2. März 2018

OVG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2018, Az. 5 Bs 93/17
§ 4a BDSG

Das OVG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber des Sozialen Netzwerks Facebook auch zukünftig keine Daten von deutschen Nutzern des Messenger-Dienstes WhatsApp verarbeiten dürfen. Es fehle hierfür an einer wirksamen Einwilligung der Nutzer, die deutschem Recht entsprechen müsse. Zum Volltext der Entscheidung hier (OVG Hamburg – Whatsapp darf Nutzerdaten weiterhin nicht an Facebook weitergeben).


Haben Sie ein datenschutzrechtliches Anliegen? Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Benötigen Sie einen Spezialisten für Datenschutzrecht? Benötigen Sie anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.


I