Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Februar 2024

    LG München I Urt. v. 09.02.2024, Az. 42 O 10792/22
    § 1 Abs. 2 UrhDaG, § 4 Abs. 1 S. 1 UrhDaG

    Ein Berliner Filmunternehmen hatte die Betreiberin der Plattform Tiktok auf diverse unberechtigte Veröffentlichungen verschiedener Filme auf ihrer Plattform hingewiesen und das Angebot unterbreitet, diese kostenpflichtig zu lizenzieren. Offensichtlich hielt Tiktok das Filmunternehmen zu lange hin. Das LG München I entschied nämlich, dass die Klägerin ihren Obliegenheiten bei den Lizenzverhandlungen im Sinne des Gesetzes über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Dienstanbietern für das Teilen von Online-Inhalten nachgekommen sei und ein konkretes Angebot unterbreitet habe, habe die Beklagte die erforderlichen bestmöglichen Anstrengungen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 UrhDaG vermissen lassen, um die seitens der Klägerin angebotenen Nutzungsrechte zu erwerben. In der Folge wurde Tiktok zu Unterlassung und Auskunft für das öffentliche Zugänglichmachen von Filmproduktionen verurteilt und ihre Verpflichtung zum Schadenersatz festgestellt. Zur Pressemitteilung Nr. 2 des LG München I vom 09.02.2024: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Februar 2024

    OLG München, Beschluss vom 03.01.2023, Az. 18 W 1681/22
    § 823 Abs. 1 BGB , § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG München hat entschieden, dass eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht vorliegt, wenn keine Entstellung des Lebensbildes des Verstorbenen zu erkennen ist. Verfahrensgegenständlich war eine Bildveröffentlichung mit einem Mann in einem Büro samt Bildunterschrift mit der fälschlichen Behauptung, das Foto zeige den verstorbenen Vater der Antragstellerin (während es tatsächlich ihr Onkel war) und einen Text, in welcher die Beschreibung „sachlich, zweckmäßig, fast ohne persönliche Note“ fiel und der Kommentar „„Wer das Bild betrachtet, wird wohl kaum neidisch werden auf …“ zu finden war. Das Landgericht und der Senat sahen hierin einerseits eine unverfängliche Tatsachenbehauptung, welche den durch die Lebensstellung erworbenen Geltungsanspruch des Verstorbenen und das entsprechende Lebensbild des Verstorbenen jedenfalls nicht grob enstellt und daher seine Menschenwürde nicht verletzt. Andererseits liege eine zulässige, das Lebensbild des Verstorbenen ebenfalls nicht entstellende Meinungsäußerung vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Februar 2024

    OLG Hamburg, Beschluss vom 12.12.2022
    Art. 7 Abs. 1 EU-VO 1169/2011, Art. 7 Abs. 4 EU-VO 1169/2011, Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 EU-VO 1924/2006, Art. 8 Abs 1 EU-VO 1924/2006, § 2 Nr. 5 PAngV, § 11 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein durchgestrichener Preis bei einem Angebot von Obst aus Sicht des Verbrauchers keinen Preisvergleich zu einer – bei Früchten gänzlich unüblichen – unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) darstellt oder zu Preisen von Wettbewerbern dar, sondern den vor der Preissenkung von der Antragsgegnerin geforderten Preis. Insoweit sei § 11 PAngV zu beachen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Februar 2024

    OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023, Az. 15 U 108/22
    § 5a Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Unternehmen, dass mit dem Hinweis „Bekannt aus …“ wirbt, eine Fundstelle angeben oder verlinken muss, aus der sich eine entsprechende redaktionelle Berichterstattung ergibt. Hat das Unternehmen dagegen in dem zitierten Medium nur eine Werbeanzeige geschaltet, verhält es sich irreführend und wettbewerbswidrig. Anders verhalte es sich, wenn ein Unternehmen mit der aus den Bewertungen seiner Kunden resultierenden durchschnittlichen Sternezahl unter Angabe der maximal möglichen Sternezahl werbe („4,7 von 5 Sternen“). Hier sei grundsätzlich keine Aufschlüsselung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Januar 2024

    OLG Schleswig, Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22
    Art 6 Abs. 1 S. 1 lit. f EU-VO 2016679, Art. 17 Abs. 1 lit. d EU-VO 2016679, § 29 BDSG, § 3 Abs. 1 InsoBekV, § 3 Abs 2 InsoBekV

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten darf als sie im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht sind. Widrigenfalls verstoße die SCHUFA mit der Weiterführung der gelöschten Insolvenzdaten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Senat bezog sich auf seine frühere Entscheidung OLG Schleswig, Urteil vom 02.07.2021, Az. 17 U 15/21. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 29. Januar 2024

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.01.2024, Az. 16 U 65/22
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks (hier: Facebook) nach Kenntnis von konkreten rechtsverletzenden Posts verpflichtet ist, auch sinngleiche weitere Äußerungen zu löschen. Die Klägerin habe jedoch, so der Senat, keinen Anspruch auf Geldentschädigung zu. Dabei könne offenbleiben, ob bei einer hartnäckigen Verweigerung, einem Unterlassungsanspruch nachzukommen, ein solcher Anspruch begründet sei. Hier fehle es jedenfalls an einer solchen hartnäckigen Verweigerung.  Zur Pressemitteilung 06/2024: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Januar 2024

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.12.2023, Az. 6 U 154/22
    § 3a UWG, § 8 Abs. 3 UWG, Art. 78 Abs. 1c EU-VO 1308/2013, Art. 78 Abs. 2 EU-VO 1308/2013

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betreiber einer Plattform (hier: Amazon) bei einem Hinweis auf Wettbewerbsverstöße nicht nur den konkreten Wettbewerbsverstoß (hier: Bezeichnung eines Sojaproduktes als „Milch“), sondern zukünftig auch gleichartige Wettbewerbsverstöße verhindern muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2024

    LG Stuttgart, Beschluss vom 12.07.2021, Az 17 0 1018/20
    § 68 GKG

    Das LG Stuttgart hat in einer Verfügungssache der Frida Kahlo Corp. den Streitwert auf 75.000 EUR festgesetzt, da die wirtschaftliche Bedeutung der Verletzung gering sei. Nach den vom Antragsgeg­ner insoweit unwidersprochen mitgeteilten Angaben habe dieser über die streitge­genständliche Webseite eBay lediglich insgesamt ein T-Shirt mit der streitgegenständlichen Marke veräußert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Januar 2024

    LG Regensburg, Endurteil vom 17.11.2023, Az. 45 O 1022/22
    § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 4 Abs. 4 GlüStV

    Das LG Regensburg hat entschieden, dass ein Spielsüchtiger, der an den Betreiber einer Glückspielplattform über 20.000 EUR an Gewinnspieleinsätzen gezahlt hatte, deren Erstattung vom Betreiber verlangen kann, wenn dieser nicht über eine Glückspiellizenz im Sinne von § 4 Abs. 4 GlüStV verfügt. Der Rückzahlungsanspruch sei, so der Kammer, auch nicht wegen Rechtsmissbräuchlichkeit gemäß § 242 BGB ausgeschlossen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Januar 2024

    BGH, Beschluss vom 12.10.2023, Az. I ZR 42/23
    § 14 Abs. 2 S. 2 und 3 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Frage der Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit (Verwechselungsgefahr) alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen ausmachen. Hierzu sollen insbesondere die Art der Waren oder Dienstleistungen, ihr Verwendungszweck, ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen gehören. In die Beurteilung einzubeziehen sei, so der Senat, auch, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht würden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufwiesen, weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten würden. Von einer Unähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen könne indes nur dann ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität der Zeichen und erhöhter Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren oder Dienstleistungen von vornherein ausgeschlossen sei. Nach diesen Grundsätzen sei der Umstand, dass die einander gegenüberstehenden Produkte von denselben Unternehmen vertrieben würden und eine entsprechende Verkehrserwartung bestehe, einer von mehreren Umständen, der für die Beantwortung der Frage von Bedeutung sein kann, ob Warenähnlichkeit vorliege oder nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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