Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. November 2023

    BGH, Urteil vom 26.10.2023, Az. I ZR 135/20
    § 3a UWG, § 1 Abs. 4 PAngV a.F., § 7 S. 1 PAngV n.F.

    Der BGH hat entschieden, dass der Pfandbetrag für pfandpflichtige Getränke nicht in den Verkaufspreis einzurechnen, sondern vom eigentlichen Verkaufspreis gesondert anzugeben ist. Die Preisangabenverordnung setze die europäische Preisangabenrichtlinie ins deutsche Recht um und sei daher richtlinienkonform auszulegen. Der dem Begriff des Gesamtpreises entsprechende Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a der Preisangabenrichtlinie enthalte  nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 29.06.2023, Az. C-543/21) nicht den Pfandbetrag. Dieser sei daher neben dem Verkaufspreis bzw. dem Gesamtpreis anzugeben. Die entsprechende Regelung in § 1 Abs. 4 PAngV a.F. (§ 7 S.1 PAngV n.F.) stelle dies in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht ausdrücklich klar. Die gesonderte Angabe von Verkaufspreis und Pfandbetrag ermögliche es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Preise von Waren besser zu beurteilen und leichter miteinander zu vergleichen. Zur Pressemitteilung Nr. 177/2023 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2023

    LG Bremen, Urteil vom 11.07.2023, Az. 9 O 1081/22
    § 3a UWG, § 5 UWG, § 94 WpHG

    Das LG Bremen hat entschieden, dass die Werbung einer Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerin mit der Zusage „produktunabhängige Beratung“ wettbewerbswidrig ist, wenn die Vermittlerin nicht lediglich ein Honorar des Kunden erhält, sondern auch eine Provision der Versicherungsgesellschaft. Nach Maßgabe gesetzlicher Regelungen – wie etwa dem Wertpapierhandelsgesetz (§ 94) – könne eine Unabhängigkeit nur im Falle eines Honorarberaters angenommen werden. Das Gericht stellte klar, dass ein Finanzanlagenberater selbst dann nicht unabhängig sein könne, wenn er in Einzelfällen neben einer Provision ein Honorar vom Anleger erhalte.

  • veröffentlicht am 7. November 2023

    LG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2023, Az. 12 O 129/22
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Hotelunternehmen, welches Fotos eines Hotelzimmers im Internet hochlädt, um dieses zu bewerben, keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn in dem Hotelzimmer eine Fototapete zu sehen ist, die urheberrechtlich geschützt ist. Die Kammer entschied, dass eine urheberrechtswidrige Nutzung durch das Ablichten der Räume mit der an der Wand angebrachten Fototapete und das öffentliche Zugänglichmachen dieser Lichtbilder nicht festgestellt werden könne, eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung nicht vorliege und den geltend gemachten Ansprüchen jedenfalls der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehe. Die geltend gemachten Ansprüche könnten auch nicht aus einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts in Form des Urheberbenennungsrechts hergeleitet werden. Anders entschieden hatte in einem vergleichbaren Fall das LG Köln (LG Köln: Ferienhausvermieter begeht Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete). Die Kammer teilte allerdings ausdrücklich die Auffassung des Landgerichts Köln nicht, wenn es dort in den Entscheidungsgründen heiße, dass sich der Verkauf einer Fototapete auf den Vertragszweck der dinglichen Übereignung der Tapete beschränke. Es könne, so das Düsseldorfer Gericht, nicht außer Acht gelassen werden, dass der Verwendungszweck einer Tapete darin bestehe, Räume dauerhaft zu dekorieren, in denen Fotos erstellt würden und unter verschiedensten Umständen hiervon Bilder ins Internet gelangten, die Fototapeten also vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht würden. Es erscheine unabhängig davon, ob die Fototapete von einem Unternehmer oder einer Privatperson erworben werde, vollkommen fernliegend, dass eine entsprechende Nutzung ausgeschlossen oder von einer weiteren Lizensierung abhängig sei. Sowohl autorisierte Hersteller als auch der Fotograf verschlössen ihre Augen unredlich vor dem Offensichtlichen, wenn sie bei dem Verkauf der Fototapete nicht berücksichtigten, dass diese als Teil ihrer ordentlichen Nutzung abfotografiert und ins Internet gestellt werde. Sowohl bei dem Einsatz der Tapete in gewerblich genutzten Räumen als auch bei der Verwendung in Privaträumen komme es nahezu zwangsläufig dazu, dass Lichtbilder aus unterschiedlichsten Motiven gefertigt würden. So fertigten Hotelbesitzer oder Restaurantbetreiber Fotos von den Räumen, um ihre Räumlichkeiten in einer Online-Werbung, über einen Internetauftritt in Form der eigenen Webseite oder eines Auftritts in sozialen Netzwerken wie G oder J potentiellen Kunden zu präsentieren. Interessenten sollen sich so einen Gesamteindruck von dem Stil und der Atmosphäre der Räumlichkeiten verschaffen können. Eine Wandtapete präge den Gesamteindruck eines Raumes maßgeblich. Eine Fotografie eines Raumes ohne Abbildung der Wandtapete führe zu einer verfremdeten und verzerrten Darstellung des jeweiligen Raumes. Würde der Eigentümer einer Räumlichkeit die Fototapete retuschieren, so würde er sich in der Öffentlichkeit zu Recht der Kritik aussetzen, seine Räumlichkeiten anders zu bewerben, als diese sich in der Realität darstellen. Niemand könne erwarten, dass im Rahmen von Familienfeiern oder einer Weiterveräußerung Lichtbilder gefertigt würden, auf denen die Fototapete beseitigt, verhängt oder retuschiert werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2023

    LG Köln, Urteil vom 18.08.2022, Az. 14 O 350/21
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Vermieter eines Ferienhauses, der Fotos des Ferienhauses auf Buchungsportalen zur Beschreibung hochlädt, eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn in einem der fotografierten Zimmer eine Fototapete zu sehen ist, die urheberrechtlich geschützt ist. Die Kammer entschied, dass der Vermieter, der über keine Nutzungsrechte an dem Bild auf der Fototapete verfügte, das Bild urheberrechtswidrig vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht habe. Anders entschieden hat in einem vergleichbaren Fall das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf: Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2023

    OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 16.02.2022, Az. 3 U 3933/21
    § 5 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 6 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG 

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass bereits die Präsentation von Produkten auf einer Messe unter Verwendung eines Unternehmenskennzeichens eine markenrechtswidrige Werbung darstellt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Aussteller beabsichtigt, den deutschen Markt zu adressieren, oder ob die präsentierten Produkte in Deutschland verkehrsfähig sind. Die von der Beklagten angeführte Entscheidung BGH, Urteil vom 23.02.2017, Az. I ZR 92/16 – Mart-Stam-Stuhl) sei nicht anwendbar, da diese einen urheberrechtlichen, nicht markenrechtlichen Kontext gehabt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Oktober 2023

    LG Lübeck, Beschluss vom 02.06.2023, Az. 15 O 2/23
    § 280 Abs. 1 BGB

    Das LG Lübeck hat entschieden, dass im Rahmen eines Verfügungsverfahrens die Frage, ob mit der Sperrung eines Facebook-Accounts zugleich eine Verlust der dazugehörigen Daten droht, aus Sicht eines objektiven Dritten zu beurteilen ist. Was Facebook tatsächlich vorhatte, ist hierfür irrelevant, solange Facebook nicht ausdrücklich auf die Löschung der Daten verzichtet und es bei einer Sperrung bewenden lässt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2023

    OLG Schleswig, URteil vom 14.09.2023, Az. 6 U 49/22
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die hervorgehobene Zeichenfolge „O.E.M.“ auch im Marktsegment der Motoröle bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Vorstellung auslöst, es handele sich um ein Erstausrüsterprodukt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2023

    BVerfG, 18.09.2023, Az. 1 BvR 1728/23
    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 103 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, wenn Abmahnung und Verfügungsantrag sich bezüglich des – im übrigen wortgleich formulierten – Unterlassungsbegehrens allein insofern unterscheiden, als es sich in der Abmahnung auf alle unter dem angegebenen Internetlink im Profil der Beschwerdeführerin auf dem verfahrensgegenständlichen Internetportal zu findenden Rezensionen bezieht, während der Verfügungsantrag fünf beanstandete Rezensionen mittels Screenshot konkret identifiziert. Ausweislich der Begründung in der Abmahnung werfe der Wettbewerber der Beschwerdeführerin umfassend die Nutzung „gekaufter“ Rezensionen vor, wofür die fünf im Verfügungsantrag konkret abgebildeten Rezensionen lediglich Beispiele bildeten, die im Kern dasselbe der Beschwerdeführerin vorgehaltene unlautere Verhalten im Wettbewerb illustrierten. Die Beschwerdeführerin hatte einen Verstoß gegen die prozessuale Waffengleichheit (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch eine ohne mündliche Verhandlung und ohne anderweitige Anhörung der Beschwerdeführerin ergangene wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung geltend gemacht. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2023

    OLG München, Endurteil vom 18.06.2020, Az. 32 U 7119/19
    § 312g Abs. 3 BGB, § 355 BGB, § 495 Abs. 1 BGB, § 506 Abs. 1 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2 EGBGB, Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB, Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB, Art. 247 § 12 Abs. 1 S. 1 EGBGB, § 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 43 Abs. 1 GKG 

    Das OLG München hat entschieden, dass das Widerrufsrecht nicht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen sei, wenn ein Pkw mit gängiger Sonderausstattung aus vorgefertigten Serienbauteilen bestellt werde. Es liege keine Individualisierung vor, bei der die Ware so angefertigt werde, dass diese für den Unternehmer im Falle ihrer Rücknahme wirtschaftlich wertlos sei, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzen könne. Die Revision wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2023

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.09.2007, AZ. 11 W 48/07
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 91a ZPO, § 114 ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Einreichung einer Hauptsacheklage, während noch über die Berufung zur einstweiligen Verfügung verhandelt wird, kein rechtsmissbräuchliches Verhalten indiziert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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