Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Was sich der Onlinekäufer vom Onlinehändler wünschtveröffentlicht am 6. Januar 2009
Eine im Ergebnis zeitlose Studie hat die Agentur DMC Digital Media mit „Im Fokus 02“ vorgelegt. Befragt wurden 1.800 Internetnutzer zu ihren Erfahrungen in Online-Shops. Beeindruckend ist, dass nach der Studie fast die Hälfte aller Befragten die Orientierung bei Online-Bestellungen verliert. Es ergab sich folgendes Wünsche-Ranking: (mehr …)
- OLG Köln: Kein Recht zur Veröffentlichung des Mitarbeiter-Passfotos auf der Firmen-Website?veröffentlicht am 6. Januar 2009
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2003, AZ 6 U 91/03
§§ 15, 16, 17, 60, 72, 97 UrhGDas OLG Köln hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass Passbilder, die ein Fotograf von Angestellten eines Unternehmens anfertigt, nicht ohne weiteres online gestellt werden dürfen. Das Urheberrechtsgesetz erlaube in § 60 UrhG lediglich die Vervielfältigung und unentgeltliche Weitergabe von Fotografien im nicht-gewerblichen Bereich. Werden Passbilder aber auf einer Firmenseite eingestellt, ist dies nicht mehr vom Schutzbereich von § 60 UrhG erfasst. Die Nutzungsrechte des Urhebers (Fotografen) gelten hier als vorrangig, wenn nicht vertraglich zwischen Urheber und Besteller/Abgebildetem eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(mehr …) - OLG Köln: Die verdeckte Einholung des Einverständnisses eines Verbrauchers zur Durchführung von Werbetelefonaten ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Januar 2009
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.11.2007, Az. 6 U 95/07
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a Abs. 1 BDSG, § 95 Abs. 2 TKGDas OLG Köln hat mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass eine Datenschutzerklärung und die Einwilligung des Verbrauchers zur werblichen Verwendung seiner Daten differenziert auszugestalten ist. Die Vertragsbestimmung „Ich bin damit einverstanden, dass meine Vertragsdaten von den Unternehmen des Konzerns … zur Kundenberatung, Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der von mir genutzten Dienstleistungen verwendet werden. (Meine Vertragsdaten sind die zur gegenseitigen Vertragserfüllung [Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung; Abrechnung von Entgelten] erforderlichen und feiwillig angegebenen Daten …“ benachteilige daher Verbraucher unangemessen i.S. des § 307 Abs. 1 BGB, weil sie auch das Einverständnis des Verbrauchers zu telefonischer Werbung umfasse und hierbei den von der Rechtsprechung insbesondere zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG entwickelten Kriterien nicht genüge.
(mehr …) - LG Hamburg: Zu den Bedingungen einer wirksamen Einwilligung in Telefonwerbungveröffentlicht am 5. Januar 2009
LG Hamburg, Urteil vom 14.02.2008, Az. 315 O 823/07
§§ 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGBDas LG Hamburg hat sich zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen eine Einwilligung des Verbrauchers auch Werbeanrufe an den jeweiligen Verbraucher erlaubt. Einem Verbraucher war die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglicht worden. Im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sei es zwar zulässig, dass die Antragsgegnerin – auch in AGB – die Einwilligung in Telefonanrufe zu Werbezwecken vorformuliere. Diese Einwilligung könne sich aber nur auf den konkreten Zweck, die Teilnahme an einem Gewinnspiel, beziehen, zumal nicht ersichtlich war, dass es sich bei einer Gewinnbenachrichtigung um einen Werbeanruf handeln könne. Jeder über diesen Zweck hinausgehende Anruf stehe nicht mehr mit dem konkreten Anlass, der konkreten Beziehung zwischen Verbraucher und Antragsgegnerin, in einem Zusammenhang. Vielmehr beziehe sich die Einwilligung, die überdies sehr weit gefasst sei, auf jedes erdenkliche telefonische Angebot durch die Antragsgegnerin. Hinzu trete, dass durch die streitgegenständliche Klausel eine Verknüpfung zwischen dem Gewinn („Anruf zur Gewinnbenachrichtigung“) und der Einwilligung in „weitere interessante telef. Angebote“ hergestellt werde. Dem so angesprochenen Verbraucher werde auf diese Weise vermittelt, dass er den Gewinn nur erhalten könne, wenn er auch in die telefonische Kontaktaufnahme zwecks weiterer interessanter Angebote einwilligt. Dies sei nicht zumutbar.
- LG Berlin: Händler haftet nicht für Urheberrechtsverstöße des Verlagsveröffentlicht am 5. Januar 2009
LG Berlin, Urteil vom 14.11.2008, Az. 15 O 120/08
§§ 17 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhGVertreibt ein Buchhändler ein Werk, welches gegen fremde Urheberrechte verstößt, so handelt der Buchhändler nicht, wie es das Urheberrechtsgesetz voraussetzt, als Täter, sondern lediglich als wissensloses Werkzeug des in eigener Verantwortung handelnden Verlags. Damit haftet der Buchhändler durch das Anbieten des fraglichen Buches auch nicht ohne weiteres als Störer für eine Urheberrechtsverletzung. Anmerkung: Ähnlich entschieden haben auch LG Düsseldorf und LG Hamburg.
(mehr …) - OLG Brandenburg: Zwangsverpflichtung des Verbrauchers zur Annahme von Online-Rechnungen ist wirksamveröffentlicht am 1. Januar 2009
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.11.2008, Az. 7 U 29/08
§§ 286 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr 1 BGB, §§ 45h Abs. 1, 45i Abs. 1 TKG, §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG, § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler seine Kunden, auch Verbraucher, per Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichten kann, Online-Rechnungen statt Papierrechnungen zu akzeptieren. Nach dem Vorbringen beider Parteien sei die beanstandete Klausel so zu verstehen, dass die Beklagte beim Online-Tarif dem Kunden eine Rechnung ausstelle, aber nicht übermittele, und zwar weder als Brief noch als E-Mail; vielmehr müsse der Kunde selbst tätig werden, indem er das Internet-Portal der Beklagten aufruft: dort könne er die – ihm erteilte – Rechnung einsehen oder auch als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Auf Wunsch informiere ihn die Beklagte, dass eine neue Rechnung vorliegt; diese Information erfolgt durch SMS oder E-Mail. Eine solche Klausel der Beklagten, die dem Kunden eine Rechnung nur in der zuvor beschriebenen Weise ermögliche, führe zu keiner unangemessenen Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB.
- Die Wettbewerbsregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V.veröffentlicht am 1. Januar 2009
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verweist auf seine Wettbewerbsregeln, die am 13.05.1986 vom Bundeskartellamt anerkannt und im Bundesanzeiger vom 24.01.1986 veröffentlich worden sind, nachdem innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Einwendungen dagegen erhoben wurden. Die Wettbewerbsregeln dienen nach Auffassung des Börsenvereins der Konkretisierung der Generalklausel des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (§ 3 UWG). Sie regeln u.a. den Vertrieb von preisgebundenen Bucherzeugnissen, die Mitteilungspflicht bei Parallelausgaben oder die Werbung mit dem niedrigeren Preis, Werbung mit nicht mehr preisgebundenen Verlagserzeugnissen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wettbewerbsregeln)
- LG Paderborn: Zu den Gründen, wann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich istveröffentlicht am 1. Januar 2009
LG Paderborn, Urteil vom 03.04.2007, Az. 7 O 20/07
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Paderborn hat in einem eher seltenen Fall den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Rechtsmissbrauchs abgelehnt und die Gründe dargelegt, unter denen eine Abmahnung und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtsmissbräuchlich ist: Die Beauftragung mehrerer Rechtsanwaltskanzleien für ein Abmahnungs(un)wesen, in dem die abmahnende Partei auf Grund der Vielzahl von Fällen den Überblick verloren habe und das Fehlen eines nennenswerten wirtschaftlichen oder wettbewerbspolitischen Interesses der Antragstellerin an der Rechtsverfolgung, wobei das Fehlen dadurch begründet wurde, dass die Antragstellerin „kein [Produkt] mehr verkaufen wird, wenn der Antragsgegner, soweit nicht bereits geschehen, seine Widerrufsbelehrungen der Rechtsprechung … anpasst.“
- LG Bochum: Widerrufsbelehrung muss nicht nur vollständig und richtig sein, sondern auch nach Vertragsabschluss in Textform mitgeteilt werdenveröffentlicht am 1. Januar 2009
LG Bochum, Beschluss vom 24.10.2008, Az. I-14 O 191/08
§§ 312 c Abs. 2, 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1, 2 und 4, § 3 BGB-InfoVDas LG Bochum hat deutlich gemacht, dass die Erfüllung der gesetzlichen fernabsatzrechtlichen Informationspflichten (u.a. zum Widerrufsrecht) vor Vertragsschluss nicht ausreicht. Im Gegenteil: Der Bestandteil „Widerrufsrecht“ der gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung darf nicht verwendet werden, wenn die Widerrufspflicht und die sonstigen fernabsatzrechtlichen Informationspflichten nicht auch nach Vertragsschluss in Textform erteilt werden, also entweder per E-Mail als elektronisches Dokument oder in ausgedruckter Form, als Papierdokument. Bemerkenswert ist auch der Streitwert, den das Landgericht in dieser Angelegenheit mitteilte: 12.000,00 EUR.
(mehr …) - UWG: Ab heute, dem 30.12.2008, gilt neues Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 30. Dezember 2008
Nachdem der Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Ende November im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angenommen wurde und gestern, am 29.12.2008, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bundesgesetzblatt), gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.2008 ein erheblich novelliertes Wettbewerbsrecht. Das Änderungsgesetz trägt der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (sog. UGP-Richtlinie) Rechnung und führt eine „schwarze Liste“ mit dreißig verbotenen Geschäftspraktiken ein (Klicken Sie bitte auf diesen Link: neues UWG).