Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Wird Markenpiraterie gesellschaftsfähig?veröffentlicht am 19. November 2008
Die Auswüchse und Folgen der Markenpiraterie auf die Gesamtwirtschaft sind bekanntlich erheblich. Der Verbraucher scheint hiervon indessen ungerührt zu bleiben. Wie Marcus von Landenberg im Wirtschaftsmagazin brand eins berichtet, geben 28 % der europäischen Konsumenten an, schon einmal einen gefälschten Markenartikel gekauft zu haben, 61 % waren sich darüber im Klaren, dass das Material der gefälschten Ware gesundheitsschädlich sein könnte und 74 % gaben an, dass bei der Herstellung und dem Verkauf der Nachahmungen kriminielle Banden beteiligt seien. (Quelle: brand eins, 10. Jahrgang, Heft 11, November 2008, S. 14).
- OLG Celle: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz ist Abmahnungsgrundveröffentlicht am 19. November 2008
OLG Celle, Urteil vom 08.04.2004, Az. 13 U 184/03
§§ 1 UWG, §§ 1, 3 – 10 TextKennzGDas OLG Celle hat entschieden, dass der mehrfache Verstoß gegen die Auszeichnungspflichten nach dem Textilkennzeichnungsgesetz wettbewerbswidrig ist. Den Einwand des Onlinehändlers, er habe sich hinsichtlich der fehlerhaften Angaben (hier u.a.: „Lycra“ statt „Elasthan“) auf die Herstellerangaben verlassen, ließ das Oberlandesgericht nicht gelten. Der Onlinehändler sei mehrfach abgemahnt worden, ohne dass auf diese „Hinweise“ eine Veränderung der Auszeichnung erfolgt sei. Das OLG Celle konnte die Rechtsansicht des LG Hannover, die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes seien wertneutrale Vorschriften, bei denen nicht jeder Verstoß zugleich wettbewerbswidrig sei, nicht anschließen.
- LG Bielefeld: Massenhafte Abmahnung ist rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 19. November 2008
LG Bielefeld, Urteil vom 02.06.2006, Az. 15 O 53/06
§ 4 Nr. 11 UWGDas LG Bielefeld vertritt die Rechtsansicht, dass eine Abmahnungswelle von „rund 100 Abmahnungen innerhalb weniger Tage, die sämtlich die [gleichen] Verstöße betreffen“, den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs erfüllt. Eine entsprechende Unterlassungs- bzw. Kostenklage ist danach unzulässig.
(mehr …) - EBAY: Neues Tool zur Erstellung von eBay-Gutscheinenveröffentlicht am 18. November 2008
„Gutscheine und Rabattcodes sind ein ideales Mittel, um neue Kunden zu gewinnen, bestehende Kunden zu halten und vor allem zufriedene Kunden zu haben. FixRabatt ist das erste Tool, mit dem Sie Rabattgutscheine direkt für Ihre eBay-Angebote erstellen können, um Sie an Ihre Kunden weitergeben zu können. Dabei ist FixRabatt komplett kostenlos. Sie können …“ berichtet www. onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: FixRabatt).
- BGH: Nachbesserung einer Sache im Zweifel an dem Ort, wo sie sich vertragsgemäß befindetveröffentlicht am 18. November 2008
BGH, Urteil vom 08.01.2008, Az. X ZR 97/05
§§ 269, 439, 635 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Nachbesserung einer Sache auf Grund eines Gewährleistungsanspruchs bei Vorliegen eines Mangels im Zweifel an dem Ort durchzuführen ist, an dem die Sache sich vertragsgemäß befindet. Liegen anderweitige Absprachen der beteiligten Parteien vor, sind diese im Bestreitensfall dem Gericht nachzuweisen. Sowohl die Kosten der Nachbesserung als auch die Transportkosten sind vom gewährleistungspflichtigen Unternehmer zu tragen.
- OLG Hamm: Händler darf in Werbemitteln nicht mit der Anpreisung „Werbeware!“ werbenveröffentlicht am 18. November 2008
OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006, Az. 4 U 143/06
§§ 3, 4 Nr. 4, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Hamm hat in diesem Urteil entschieden, dass die Werbung mit der anpreisenden Aussage „Werbeware!“ wettbewerbswidrig ist. Nach § 4 Nr. 4 UWG stelle es eine unlautere und damit verbotene Wettbewerbshandlung dar, wenn bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und deutlich angegeben würden. Die Beklagte hatte mit dem Begriff „Werbeware“ nur ungenaue Bedingungen darüber angegeben, wann sie die in der Werbung angekündigten Rabatte gewähren wollte. Bei dem Begriff der Werbeware, so das Oberlandesgericht, handele es sich um einen unklaren Begriff. Der Kunde wisse nicht, was die Werbung ihm sage, wenn dieser Begriff verwendet werde (LG Essen Urt. v. 22.09.2005 – 43 O 63/05; OLG Köln Urt. v. 14.10.2005 – 6 U 57/05). Sprachlich lasse sich der Begriff „Werbeware“ nur in „beworbene Waren“ auflösen. Damit bleibe für den Kunden aber unklar, an welche Werbung die Beklagte anknüpfen will, um Waren von der Rabattaktion auszuschließen. Die Beklagte könne die Unklarheit des Begriffes „Werbeware“ auch nicht dadurch ausgleichen, dass sie in ihrem Ladenlokal die einzelnen Waren, die „Werbeware“ seien, ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet habe. Die Auszeichnung erfolge verspätet, da „die Karten für den Kunden bereits in der Werbung auf den Tisch gelegt werden“ müssten.
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Ordnungsgeld von 7.500 EUR wegen umfangreichen Verstoßes gegen einstweilige Verfügungveröffentlicht am 18. November 2008
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.04.2008, Az. 6 W 36/08
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat den Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung mit einem Ordnungsgeld von 7.500,00 EUR geahndet. Dieser Betrag rechtfertige sich zum einen daraus, dass die unzulässigen Eintragungen in einer größeren Zahl von Verzeichnissen auch weiterhin enthalten waren – „Gelbe Seiten für … und …“, Online-Ausgabe der „Gelben Seiten“ und der Online-Ausgabe „Das Telefonbuch“. Darüber hinaus hätten die Antragsteller auch gegen das Verbot zur Benutzung der Bezeichnung „Reisemedizinisches Zentrum Frankfurt“ verstoßen. Zutreffend habe das Landgericht die Höhe des Ordnungsgelds ferner mit dem Umstand begründet, dass die Antragsgegner auch nach Hinweis auf diese Verstöße durch die Antragstellerin keine Änderungen der Eintragungen erwirkt und insoweit vorsätzlich gehandelt hätten.
(mehr …) - INTERN: 5 Monate nach dem Relaunch der Website schon über 3.200 Leser für einen Berichtveröffentlicht am 17. November 2008
Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE hatte Ende Juni 2008 ein neues Website-Konzept vorgestellt, das unter anderem Nachrichten und weitere Informationen zu den Themenbereichen Onlinehandel, Abmahnungen, Amazon, eBay & Co, IT-Recht, Urheberrecht, Markenrecht und mehr erfasst. Die für ihr Kanzleikonzept preisgekrönte Kanzlei DR. DAMM & PARTNER konzentriert sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung und -vertretung von gewerblichen Onlinehändlern. Die tägliche Arbeit im Blog und in den speziellen Themenbereichen hat trotz des erst kürzlich erfolgten Relaunches der Website erfreulicherweise starken Anklang. In den letzten Tagen fand ein Bericht das Interesse von gleich 3.200 Lesern.
- AG Perleberg: Entgeltforderung für Branchenbuch-Eintrag ist wegen Täuschung anfechtbarveröffentlicht am 17. November 2008
AG Perleberg, Urteil vom 05.06.2008, Az. 11 C 301/07
§§ 123, 142 BGBNachdem das LG Rostock entschieden hatte, dass die versteckte Entgeltklausel eines bekannten Branchenbuch-Verlages als überraschende AGB unwirksam sei (bitten klicken Sie auf diesen Link: LG Rostock), stellte das Amtsgericht Perleberg fast gleichzeitig fest, dass diese Klausel auch aus dem Rechtsgrund der arglistigen Täuschung angefochten werden könne. Das Gericht war der Auffassung, dass feststehe, „dass die Klägerin es mit Unterbreitung von Angeboten der vorliegenden Art darauf abgesehen hat, die mangelnde Sorgfalt der Adressaten beim Lesen des Angebotstextes zu nutzen, um so zum Abschluss von Werbeverträgen zu kommen“. Die rechtzeitig erfolgte Anfechtung habe die Folge, dass der geschlossene Vertrag nichtig sei.
(mehr …) - LG Wuppertal: Das Anwaltsschreiben, eine nicht vollzogene einstweilige Verfügung zurück zu ziehen, löst Geschäftsgebühr ausveröffentlicht am 17. November 2008
LG Wuppertal, Urteil vom 19.08.2008, Az. 1 O 127/08
§§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, 677, 683 Satz 1, 670 BGBDas LG Wuppertal hat in diesem Urteil entschieden, dass für eine anwaltliche Aufforderung, auf die Rechte aus einer einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Aufhebungsverfahrens zu verzichten, eine 1,3-fache Geschäftsgebühr des Prozessbevollmächtigen anfällt. Sei die einstweilige Verfügung nicht ordnungsgemäß zugestellt worden und fordere der Verfügungsbeklagte darauf den Rechtsverzicht, sei dies „vergleichbar mit dem Fall einer berechtigten Gegenabmahnung. Ist die Gegenabmahnung geboten, steht dem Abmahnenden ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu“. Im Parteibetrieb ist eine einstweilige Verfügung durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zuzustellen, eine Übersendung per Fax oder Post ist nicht ausreichend.