Staatsanwaltschaft Essen: 50.000 raubkopierte CDs vor dem Weihnachtsgeschäft beschlagnahmt / Vorsicht bei dem eBay-Verkauf von unlizensierten CDs

veröffentlicht am 15. Dezember 2009

Dass auch die Staatsanwaltschaft bei Raubkopierarien nicht schläft, zeigt diese Pressemitteilung des Bundesverbands Musikindustrie e.V. vom 30.11.2009. Bei einer Razzia habe die Staatsanwaltschaft Essen bei einem Großhändler in Gelsenkirchen knapp 50.000 professionelle CD-Raubkopien und über 200.000 vorgefertigte CD-Einleger beschlagnahmt. In der Wohnung des Beschuldigten seien außerdem eine komplette Fälscherwerkstatt mit mehreren PCs, Brennern sowie vier Profi-Hochleistungsdruckern zum Bedrucken von CDs sichergestellt worden. Der Beschuldigte war in der Vergangenheit bereits durch den Vertrieb und Handel von nicht-lizenzierten Disco-Mixes auffällig geworden. Der Erfolg der Aktion ist ein Ergebnis der Zusammenarbeit der Kriminalpolizei Gelsenkirchen mit der ProMedia GmbH, die im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. diesen Fall betreut habe (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Hinzuweisen bleibt bei dieser Meldung auf die in letzter Zeit vermehrt abgemahnte Fahrlässigkeit, „auf dem Flohmarkt“ gekaufte CDs, deren Herkunft nicht eindeutig belegt ist, insbesondere vom Rechtsinhaber nicht freigegebene  Musik-Compilations, bei eBay zu verkaufen. Ein gutgläubiger Erwerb von nicht existenten urheberrechtlichen Nutzungsrechten ist nicht möglich.

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