Staatsanwaltschaft Göttingen: Strafrechtliche Ermittlungen gegen SIM-Lock-Entferner

veröffentlicht am 25. Oktober 2010

Nach einem Bericht von Heise ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen mehrere Anbieter, die den SIM-Lock von Handys vorzeitig gegen Entgelt entfernen (sog. „Unlocking“) sowie mehrere hundert Kunden dieser Anbieter. Hintergrund: Üblicherweise entfernen die Mobilfunkanbieter diese Sperren erst nach Ablauf des Vertrages (2 Jahre), also dann, wenn sich die Kosten des Handys durch die Vertragskosten (Telefonkosten) amortisiert haben. Nach Rechtsansicht der Staatsanwaltschaft Göttingen werde der Mobilfunkanbieter zumindest teilweise um die im Rahmen der Mischkalkulation errechneten Umsätze gebracht. Hierbei gebe es zwei Tatvarianten: Bei der ersten erhalte der Kunde Informationen, um sein Handy selbst freizuschalten; bei der zweiten übernehme dies der Händler selbst. Im ersteren Fall handele es sich auf Seiten des Kunden u.a. um Computerbetrug (§ 263a StGB). Auch ein Verstoß gegen § 17 Abs. 2 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) werde geprüft. Der Händler handele als Mittäter. Im zweiten Fall wäre es genau umgekehrt. Hier liege ein urheberrechtlicher Verstoß vor.

Sollten auch Sie von der Staatsanwaltschaft wegen der vorgenannten Handlungen kontaktiert werden, helfen wir Ihnen gerne weiter! Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Kontakt).

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