Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Schleswig: Zum sog. „fliegenden Gerichtsstand“ bei Urheberrechtsverletzungen / Übernahme von Webseiten-Textenveröffentlicht am 22. August 2013
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.08.2013., Az. 2 AR 22/13
§ 32 ZPOIn Zeiten, in denen der fliegende Gerichtsstand in Urheberrechtssachen nicht mehr bei allen Gerichten zementiert zu sein scheint (vgl. AG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 12.06.2013, Az. 30 C 906/13, vgl. aber auch LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12 hier), hat das OLG Schleswig entschieden, dass die die Klage des US-amerikanischen Betreibers eines deutschsprachigen Internetportals, auf dem der Kauf von Doktortiteln angeboten wird, vor dem AG Flensburg zu verhandeln sei, weil der US-amerikanische Betreiber Urheberrechtsverletzungen durch ein anderes deutschsprachiges Internetportal geltend mache, das dieselbe Dienstleistung anbiete. Entscheidend sei, dass eine Rechtsverletzung an jedem Ort in Deutschland gedroht habe, ohne dass eine regionale Begrenzung nur für einzelne Bundesländer oder bestimmte Orte vorgesehen gewesen sei. Die Internetseite habe mithin bestimmungsgemäß auch in Flensburg gelesen werden sollen, also dort auch ihren „Erfolg“ haben. Damit sei die gerichtliche Zuständigkeit am Ort der unerlaubten Handlung gegeben (§ 32 ZPO). Zur Pressemitteilung 11/2013 vom 15.08.2013: (mehr …)
- BGH: Zu der Zuständigkeit deutscher Gerichte für im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Auslandveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Urteil vom 29.03.2011, Az. VI ZR 111/10
§ 32 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein deutsches Gericht für im Ausland begangene Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht bereits dadurch zuständig ist, dass der Verletzte den fraglichen Bericht an seinem deutschen Wohnsitz abrufen konnte und der Bericht einzelnen Geschäftspartnern des Verletzten bekannt geworden ist. Vielmehr sei auch zu berücksichtigen, in welcher Sprache und Schrift (hier: Kyrillisch) der Artikel gehalten sei. Letzteres könnte gegen einen Inlandsbezug sprechen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Mannheim: Zur örtlichen Zuständigkeit für eine Klage wegen Verwirkung einer Vertragsstrafeveröffentlicht am 21. September 2010
LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, Az. 2 O 88/10
§ 32 ZPODas LG Mannheim hat entschieden, dass § 32 ZPO nicht zur Herleitung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts für die Zahlung einer Vertragsstrafe herangezogen werden kann. Auch wenn die Vertragsstrafe durch eine in dem Verstoß gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung liegende unerlaubte Handlung verwirkt werde, handele es sich um eine Forderung aus einem Vertrag. Nicht anders liege der Fall, wenn die Unterlassung in Bezug auf das Internet abgegeben werde und somit den Bereich der Bundesrepublik Deutschland erfasse. Der Erfüllungsort der Unterlassungsverpflichtung und der Vertragsstrafe liege grundsätzlich am Wohnsitz bzw. am Ort der Niederlassung des Schuldners. (mehr …)
- LG Hamburg: Kein Rechtsmissbrauch, wenn einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren bei unterschiedlichen Gerichten geltend gemacht werdenveröffentlicht am 11. November 2009
LG Hamburg, Urteil vom 08.05.2009, Az. 308 O 472/08
§ 32 ZPODas LG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass keine prozessuale Pflicht des Verfügungsklägers besteht, den Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren vor demselben Gericht anhängig zu machen. Die Kammer erklärte die Klage somit für zulässig. Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg ergebe sich aus § 32 ZPO. Die Klägerin habe mit der Durchführung des einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt a. M. ihr Wahlrecht nach § 32 ZPO im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren noch nicht ausgeübt (vgl. Zöller, 27. Aufl. 2008, § 926 Rz. 29).