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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 133/09
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Der BGH hat in einer lange erwarteten Entscheidung klargestellt, dass bei einer Werbung mit Garantien beim Verbrauchsgüterkauf die näheren Angaben, die bei einem Verbrauchsgüterkauf in der Garantieerklärung enthalten sein müssen, nicht notwendig schon in der Werbung mit der Garantie aufgeführt werden müssen. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte sein Produkt u.a. schlicht mit „3 Jahre Garantie“ beworben. Zur Pressemitteilung im Volltext: (mehr …)

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