Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Kann eine Unterlassungserklärung nachträglich mangels ursprünglich fehlenden Rechtsgrundes als „ungerechtfertigte Bereicherung“ herausgefordert werden?veröffentlicht am 12. Oktober 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2007, Az. 4a O 146/07
§ 821 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB analogDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unterlassungsversprechen nicht nachträglich „aufgekündigt“ (juristisch korrekt: als ungerechtfertigte Bereicherung mangels Rechtsgrundes herausgefordert) werden kann, weil es angeblich für die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaupt keinen Rechtsgrund gegeben habe. Eine Unterlassungserklärung könne, gerade wenn sie in Anbetracht einer unsicheren Rechtslage abgegeben werde, nicht ohne weiteres kondiziert werden, da der Schuldner sich grundsätzlich daran festhalten lassen müsse , dass er mit der Unterlassungserklärung zum Ausdruck gebracht habe, er wolle keinen Rechtsstreit führen, in dem die Rechtsfrage geklärt würde (Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Vorb. vor § 13 Rn. 223). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)