Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die Wertgrenze für Bagatellverstöße bei Rezeptprämien in Apotheken liegt bei 1 Euroveröffentlicht am 4. November 2013
BGH, Urteil vom 08.05.2013, Az. I ZR 90/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 und 4 AMPreisV, § 3 AMPreisV; § 7 Abs. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass Rezeptprämien in Apotheken, die den Wert von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel nicht übersteigen, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Diese Grenze gelte auch dann, wenn auf einem Rezept drei Medikamente verschrieben würden und die Prämie dann drei Euro betrage. Es sei für die Beurteilung der Prämienhöhe nicht auf das Rezept, sondern auf die Anzahl der Produkte abzustellen. Zum Volltext der Entscheidung: