Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Die Werbung „Jeder 100. Kunde erhält seinen Einkauf gratis“ ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. August 2009
BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 31/06
§§ 3, 4 Nr. 1, Nr. 6 UWG
Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Werbung „Jeder 100. Kunde erhält seinen Einkauf gratis“ nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die Werbung sei weder als unerlaubtes Gewinnspiel zu werten, noch sei darin eine unangemessene unsachliche Beeinflussung zu erkennen. (mehr …)