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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Juli 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 16.06.2010, Az. 325 O 448/09
    §§ 823; 1004 BGB; §§ 22 KUG

    Das LG Hamburg hat die Klage einer Frau abgewiesen, die von den Betreibern der Personensuchmaschine www.123people.de gefordert hatte, Fotografien von ihr, welche mit ihrer Zustimmung auf einer Firmenwebsite veröffentlicht worden waren, „ohne Zustimmung der Klägerin zu veröffentlichen/und oder zu verbreiten“. Die Personensuchmaschine hatte nach Erhalt eines anwaltlichen Abmahnschreibens die Fotografie zwar gelöscht, sich aber geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das LG Hamburg gab 123people.de Recht. Auch das OLG Köln hatte zuvor die Betreiber einer Personensuchmaschine entsprechend in Schutz genommen (OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09). (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2010

    OLG Köln, Urteil vom 09.02.2010, Az. 15 U 107/09
    §§ 823; 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 22 ff. KUG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Nutzer mit der Einstellung seines Portraitfotos auf einer Social Networking Plattform stillschweigend seine Einwilligung in einen Zugriff durch Personen-Suchmaschinen erklärt. Entscheidend war hierfür, dass der Kläger bei der Einstellung seines Bildnisses trotz der ihm eingeräumten Möglichkeit der Sperre gegenüber Suchmaschinen keinen Gebrauch gemacht habe, ferner, dass die AGB der Plattform, auf welcher er sein Portraitfoto eingestellt habe, ausdrücklich vorsehe, dass der Nutzer gerade mit der Veröffentlichung von Inhalten in anderen Medien einverstanden sei, es sei denn, er mache von der ihm eingeräumten Option Gebrauch, seine Daten durch Suchmaschinen zu indizieren oder gänzlich zu unterbinden.

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 28 O 662/08
    § 19 a UrhG; § 22 KUG; § 7 TMG; Art. 5 Nr. 3 EuGVVO

    Das LG Köln hat in diesem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Abbildungen von Personen nach  § 22 S. 1 KUG der Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen bedarf. Personensuchmaschienen [Die Verf.: wie yasni.de oder 123people] könnten eine solche Einwilligung nicht stillschweigend der Tatsache entnehmen, dass die Person in die Veröffentlichung des Bildnisses auf einer anderen Internetseite eingewilligt habe. Die Reichweite einer Einwilligung gem. § 22 Satz 1 KUG sei durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Es bedürfe keiner ausdrücklichen Beschränkung der Einwilligung seitens des Betroffenen. Der Suchmaschinenbetreiber könne sich auch nicht auf eine stillschweigende Einwilligung in die Verweisung durch Hyperlinks durch Einstellen des Bildes ins Internet stützen. Eine solche stillschweigende Einwilligung gelte nicht entsprechend für visualisierte Links. (mehr …)

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