Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Vertragsstrafe in Höhe von 13,00 EUR reicht nicht aus, um Wiederholungsgefahr auszuräumenveröffentlicht am 15. Juli 2011
LG Hamburg, Urteil vom 19.06.2006, Az. 416 O 216/06
§ 12 UWGDas LG Hamburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass eine Vertragsstrafe von 13,00 EUR nicht ausreicht, um die durch einen Wettbewerbsverstoß entstandene Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Ganz offensichtlich hatte der Verfügungsbeklagte in dieser Angelegenheit einen Clown zuviel gefrühstückt. Zitat aus den Entscheidungsgründen: (mehr …)