Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Verlangen einer Gegendarstellung nach Ablauf von 16 Tagen ist nicht unverzüglichveröffentlicht am 19. April 2012
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I-15 W 45/08
§ 11 LPG NWDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zuleitung eines Gegendarstellungsverlangens nach 16 Tagen nicht mehr unverzüglich gemäß den Vorschriften des Landespressegesetzes NRW ist. Im Regelfall könne davon ausgegangen werden, dass der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung, auch nach Beratung mit seinem Anwalt, zu einer Entscheidung gekommen sein werde und zu reagieren habe. Deshalb sei nach 16 Tagen die Unverzüglichkeit bereits nicht mehr gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Widerrufsbelehrung und Textformveröffentlicht am 28. Juli 2006
KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2006, Az. 5 W 156/06
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Auffassung des Kammergerichts erfüllt die Vorhaltung der Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite nicht den gesetzlichen Tatbestand der Textform gemäß § 126 b BGB. Daher gelte statt einer Widerrufsfrist von 2 Wochen eine Widerrufsfrist von einem Monat, worauf in der Widerrufsbelehrung hinzuweisen sei.
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