Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Braunschweig: Der Händlerhinweis „Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer“ ist wettbewerbswidrig / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 12. Dezember 2010
OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 2 U 36/10
§§ 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1; 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG; § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStGDas OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Hinweis eines Händlers, seine Ware werde mit einer Rechnung versandt, welche die Mehrwertsteuer ausweise, als sog. „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ wettbewerbswidrig ist. Mit der Erteilung einer solchen Rechnung genüge die Verfügungsbeklagte lediglich einer rechtlichen Verpflichtung. Vergleiche auch die Entscheidungen des LG Bremen und LG Stuttgart. (mehr …)
- BGH: Werbung „Nur heute ohne 19% Mehrwertsteuer“ nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 3. Oktober 2010
BGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 75/08
§§ 3; 4 Nr. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ keine unangemessene oder unsachliche Beeinflussung der Kaufentscheidung darstellt, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint. Gegenstand der Klage war nicht etwa die Aussage, dass die Mehrwertsteuer erstattet werde, sondern vielmehr, dass das Angebot nur für einen Tag gegolten hätte, mit der Folge, dass jedenfalls berufstätigen Verbrauchern ein Preisvergleich aufgrund des von der Werbung erzeugten Zeitdrucks nicht mehr möglich gewesen sei. Abzustellen sei auf den mündigen Verbraucher, der mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umgehen könne. Unbeachtlich sei, dass sich einzelne Verbraucher auch ohne Preisvergleich zu einem Kauf entschlössen und dadurch riskierten, dass ihnen ein noch günstigeres Angebot eines Mitbewerbers der Beklagten entgehe. Zum Volltext der Entscheidung: