Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Der Streitwert einer Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung liegt bei 2.500,00 EUR je Verstoßveröffentlicht am 15. Juli 2008
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2008, Az. 2 U 71/07
§§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, 3 ZPODas OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung bzw. einstweiligen Verfügung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung für jeden Verstoß innerhalb der Widerrufsbelehrung ein Streitwert von 2.500,00 EUR anzusetzen ist. Es setzt sich damit von Gerichten wie dem OLG Düsseldorf ab, welches in mittlerweile über zehn Entscheidungen durch die Festsetzung von Streitwerten zu 900,00 EUR ein für Onlinehändler wahrhaft freundliches „Streitwertdumping“ betreibt. Wie in allen Fällen sind im vorliegenden Fall jedoch auch die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.