Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Keine Eintragung einer 3D-Marke ohne ausreichende 3D-Darstellung der Marke / Weinrankeveröffentlicht am 14. Dezember 2011
BPatG, Beschluss vom 21.07.2011, Az. 25 W (pat) 8/09 – nicht rechtskräftig
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine dreidimensionale Marke hinsichtlich ihrer dreidimensionalen Wirkung hinreichend eindeutig bestimmt und definiert sein muss. Bei einer 3-D-Marke müsse durch die bildliche Wiedergabe der beanspruchten Gestaltung insbesondere auch deutlich werden, inwieweit Schutz in Bezug auf die „dritte Dimension“ begehrt wird, die letztlich die Markenkategorie der dreidimensionalen Marken überhaupt erst ausmache und rechtfertige. Maßgeblich sei dabei grundsätzlich nicht die Anzahl der eingereichten Abbildungen, sondern die Qualität der bildlichen Darstellung, die den Schutzgegenstand
insbesondere auch in seiner räumlichen Gestaltung und Ausdehnung eindeutig und rechtssicher festlegen müsse . Das eingereichte Bild zu dem streitgegenständlichen Kennzeichenerachtete der Senat als unscharf und es lasse insbesondere nicht erkennen, wie die Marke in ihrer Dreidimensionalität gestaltet sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Nicht jede Flaschenform ist gleich als 3D-Marke eintragungsfähigveröffentlicht am 25. November 2009
BPatG, Beschluss vom 15.10.2008 , Az. 26 W (pat) 67/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat die Eintragung der nachfolgenden Flaschenform als 3D-Marke für „Glaswaren (soweit in Klasse 21 enthalten), Flaschen“ abgelehnt, weil es dieser an jeglicher Unterscheidungskraft fehle. Gleichzeitig hat das Bundespatentgericht deutlich gemacht, unter welchen Umständen ein Schutz in Frage kommt.
- Auf YouTube können ab sofort 3D-Videos eingestellt werdenveröffentlicht am 22. Juli 2009
Ein unscheinbarer Hilferuf auf dem YouTube-Forum und die Antwort des Google-Mitarbeiters „YouTube Pete“ offenbarte am 17.07.2009 eine offensichtlich neue Funktion der Video-Plattform: den Stereobildmodus. Nutzer haben nunmehr die Möglichkeit, Videos in 3D-Vision einzustellen, wenn sie einige Einstellungsbesonderheiten beachten. Bei 3D-Videos werden zwei farbverschiedene Bildlagen übereinander projiziert und können mit einer 3D-Brille räumlich wahrgenommen werden. YouTube Pete’s Antwort im Original: