Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Die Wortfolge „5 weg oder Geld zurück“ ist für Leistungen aus dem Bereich der Nachhilfe freihaltebedürftigveröffentlicht am 26. November 2013
BPatG, Beschluss vom 31.10.2013, Az. 27 W (pat) 58/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Anmeldung der Wortmarke „5 weg oder Geld zurück“ für Waren und Dienstleistungen wie u.a. Durchführung von Nachhilfekursen, Druckerei-Erzeugnissen oder Schreibwaren das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses entgegen steht. Der angesprochene Verkehr werde die Wortfolge lediglich als werblich beschreibende Qualitätsangabe verstehen und nicht als Herkunftsnachweis. Solche zur Beschreibung geeigneten Zeichen oder Angaben müssten für jedermann frei verwendbar bleiben. Zum Volltext der Entscheidung: