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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 03.06.2015, Az. T-604/13
    Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass für die Wortmarke „101“ ein Eintragungshindernis für die Waren „Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen“ bestehen könnte, da eine Verwechslungsgefahr zu der bereits eingetragenen Marke „501“ möglicherweise vorliegt. Sowohl schriftbildlich, klanglich und begrifflich sei ein gewisser Grad an Ähnlichkeit der Zeichen vorhanden, der zuvor vom HABM nicht berücksichtigt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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