Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuG: Jeansmarke „501“ vorerst erfolgreich mit Widerspruch gegen die Marke „101“veröffentlicht am 22. Juli 2015
EuG, Urteil vom 03.06.2015, Az. T-604/13
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass für die Wortmarke „101“ ein Eintragungshindernis für die Waren „Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen“ bestehen könnte, da eine Verwechslungsgefahr zu der bereits eingetragenen Marke „501“ möglicherweise vorliegt. Sowohl schriftbildlich, klanglich und begrifflich sei ein gewisser Grad an Ähnlichkeit der Zeichen vorhanden, der zuvor vom HABM nicht berücksichtigt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: