IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. August 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, Az. 12 O 3/13 U
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 4 Abs. 3 S.1 HWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Arzneimittel, die das Anwendungsgebiet (hier: „Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen“) beinhaltet, auch alle übrigen Pflichtangaben nach dem HWG enthalten sein müssen. Es handele sich nicht um eine bloße Erinnerungswerbung, bei der diese Angaben entbehrlich wären, denn eine solche dürfe lediglich die Bezeichnung des Arzneimittels oder zusätzlich den Namen der Firma oder der Marke des pharmazeutischen Unternehmers oder den Hinweis auf den Wirkstoff aufführen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2014

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 U 55/13
    § 22 KUG; § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildes einer Frau im Bikini, die zufällig auf die Ablichtung eines Prominenten am Strand gelangt war, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, wenn zuvor keine Einwilligung eingeholt wurde. Die Veröffentlichung sei daher zu unterlassen. Eine Geldentschädigung sei der Betroffenen jedoch nicht zuzusprechen, da die Verletzung nicht schwer genug wiege. Dabei gab das Gericht zu, dass eine identifizierbare Ablichtung im Bikini eine intensive Zurschaustellung sei und darüber hinaus durch die Formulierung des Artikels die Leser zu Spekulationen verführt würden, ob es sich bei der Abgebildeten um eine erwähnte „pikante Frauenbegleitung“ handele. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 20.05.2014:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Mai 2013

    LG Hamburg, Urteil vom 17.07.2012, Az. 310 O 460/11
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Luftbilder eines Betriebes  vom Betriebsinhaber nicht ohne Einwilligung des Fotografen auf der Betriebs-Website genutzt werden dürfen, anderenfalls sich der Betriebsinhaber schadensersatzpflichtig macht und zur Unterlassung verpflichtet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    LG Köln, Urteil vom 19.09.2012, Az. 28 O 223/12
    § 1004 BGB, § 823 BGB; § 22 KUG, § 23 Abs. 1, Abs. 2 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Medienrechtsanwalt in einem Filmbericht nicht ohne Weiteres in Begleitung seiner Mandantin abgebildet werden darf. Ein Fernsehsender hatte bei seiner Berichterstattung über einen Rechtsstreit den Anwalt in einem Bericht in Begleitung seiner Mandantin gezeigt. Die Kammer entschied, dass der Rechtsanwalt in die Bildnisveröffentlichung zu seiner Person nicht eingewilligt habe. Auch liege kein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vor, für die eine Einwilligung nicht erforderlich sei. Im Übrigen verletze die Veröffentlichung ein berechtigtes Interesse des Anwalts i.S.v. § 23 Abs. 2 KUG. Zwar könne die Berichterstattung über die Mandantin des Rechtsanwalts, die Ex-Frau eines bekannten Tennisspielers, als zeitgeschichtliches Ereignis gesehen werden, nicht aber über deren Rechtsanwalt, der rein zufällig auf dem Bildmaterial zu sehen sei. Er habe mit dem streitigen Sachverhalt überhaupt nichts zu tun. Über ihn werde in der Sendung nicht berichtet. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 10.10.2008, Az. 324 O 459/08
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Person, die auf einem in einer Zeitung ohne ihre Zustimmung veröffentlichen Foto abgebildet ist, keinen Anspruch auf Unterlassung hat, wenn sie lediglich Beiwerk zu einer Landschaft oder Örtlichkeit ist. Vorliegend war ein U-Bahnfahrer auf einem Bild in einer Zeitung zu sehen, welches zahlreiche Fahrgäste zeige, die sich am Bahnsteig drängen, um ein- bzw. auszusteigen. Der Kläger stelle nach Auffassung des Gerichts lediglich Beiwerk zur abgebildeten Örtlichkeit dar, d.h. die Personenabbildung sei derart untergeordnet, dass sie auch entfallen könne, ohne dass Gegenstand und Charakter des Bildes sich veränderten. Aus der Art und Weise der Abbildung ergebe sich kein überwiegendes berechtigtes Interesse des Klägers gegen eine Veröffentlichung. Er sei äußerst klein abgebildet, und wenn überhaupt, dann kaum erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 11.01.2012, Az. 28 O 627/11
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein „Prominenter“ auch mal seinerseits einen Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos dann nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2011

    OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.2011, Az. 7 U 39/11
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 GG; §§ 23, 22 KUG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Person, die nicht Person der Zeitgeschichte ist und es zulässt, dass sie auf dem Sommerfest des Bundespräsidenten mit einem Parteifunktionär fotografiert wird, damit noch keine stillschweigende Einwilligung in die Veröffentlichung des Fotos in einem kritischen Artikel über den Parteifunktionär erteilt. Hierfür sei es erforderlich, dass die abgebildete Person den Zweck der Aufnahme kenne. In der Printausgabe des betreffenden Magazins war unter der Überschrift „LINKE – Probleme für Ernst“ ein Artikel abgedruckt, welcher sich mit dem Politiker Klaus Ernst und einer Affäre um Abrechnungen von Flugreisen befasste. Die Klägerin wurde in diesem Beitrag nicht erwähnt. Der Beitrag wurde durch eine die Klägerin und Klaus Ernst abbildende Fotografie (Untertitel: „Ernst, Begleiterin“) bebildert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2010, Az. 6 U 35/10
    §§ 22, 23 KUG; 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kinderbildern einer Sportlerin nicht von § 23 KUG gedeckt ist. Im Gegensatz zu aktuellen Fotos oder Filmaufnahmen öffentlicher Auftritte, die auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürften, da es sich um aktuelle Bildnisse einer Person der Zeitgeschichte handele, sei für Kinderbilder sowie Aufnahmen aus privater und häuslicher Umgebung eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Anderenfalls liege eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.

  • veröffentlicht am 2. Mai 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.03.2011, Az. 6 U 56/10
    Art. 9 Abs. 1 lit a, b, c;
    Art. 98 Abs. 1, 1. Alt GMV; § 14 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Abbildung eines als 3-D-Marke geschützen VW-Käfer bzw. VW-Busses auf einer nachgebildeten historischen Werbetafel aus Blech eine unrechtmäßige Ausbeutung des Rufs einer bekannten Marke darstellen kann, wenn die Darstellung kaum verfremdet ist und den einzigen dekorativen Inhalt des Blechschildes ausmacht. Es gehe der Beklagten, so der Senat, nicht in erster Linie darum, Sympathie mit den KfZ-Modellen oder der damaligen Epoche zu erwecken, sondern vielmehr darum, den in den Klagemarken enthaltenen guten Ruf auszunutzen, um überhaupt Kunden mit entsprechendem Affektionsinteresse anzusprechen. Eine markenmäßige Benutzung des Zeichens wurde hingegen abgelehnt. Streitgegenständlich waren folgende Blechschilder / Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. April 2011

    BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 33/10
    §§ 14; 15 MarkenG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 65/2011 entschieden, dass eine herstellerunabhängige Autoreparaturwerkstatt nicht mit dem Logo eines bekannten Automobilherstellers werben darf. Die Autowerkstatt habe zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen „VW“ oder „Volkswagen“ zurückgreifen können und sei nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen gewesen. Zur Pressemitteilung im Volltext: (mehr …)

I