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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 28 O 662/08
    § 19 a UrhG; § 22 KUG; § 7 TMG; Art. 5 Nr. 3 EuGVVO

    Das LG Köln hat in diesem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Abbildungen von Personen nach  § 22 S. 1 KUG der Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen bedarf. Personensuchmaschienen [Die Verf.: wie yasni.de oder 123people] könnten eine solche Einwilligung nicht stillschweigend der Tatsache entnehmen, dass die Person in die Veröffentlichung des Bildnisses auf einer anderen Internetseite eingewilligt habe. Die Reichweite einer Einwilligung gem. § 22 Satz 1 KUG sei durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Es bedürfe keiner ausdrücklichen Beschränkung der Einwilligung seitens des Betroffenen. Der Suchmaschinenbetreiber könne sich auch nicht auf eine stillschweigende Einwilligung in die Verweisung durch Hyperlinks durch Einstellen des Bildes ins Internet stützen. Eine solche stillschweigende Einwilligung gelte nicht entsprechend für visualisierte Links. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 10.07.2009, Az. 9 W 119/08
    §§ 1004, 823 BGB; 22, 23 KUG; Art. 1, 2 GG

    Das KG Berlin deutlich gemacht, dass der Betreiber eines (gewerblichen) Online-Fotoportals dazu verpflichtet ist, vor der Freigabe von Bildern zum Download zu prüfen, ob eine darauf abgebildete Person ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben hat. Dies sei nach Auffassung des Gerichts erforderlich und zumutbar, da anderenfalls grobe Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der porträtierten Personen drohen. Seiner Prüfungspflicht genüge der Betreiber, wenn er vor Freigabe des Bildes vom Urheber eine Erklärung einhole, dass eine darauf abgebildete Person der Fotografie zugestimmt habe. Als Mindestanforderung sei in jedem Falle ein deutlicher, auch für Laien verständlicher Hinweis an die Nutzer erforderlich, dass Porträtaufnahmen nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden dürften.

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  • veröffentlicht am 8. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Jena, Beschluss vom 10.12.2003, Az. 2 W 658/03 § 97 UrhG

    Das OLG Jena hat im Ergebnis entschieden, dass die Kerngleichheit von urheberrechtlichen Verstößen in Bezug auf die unerlaubte Verwendung von Fotografien im Internet eng auszulegen sind. Hierzu führte der Senat aus, dass bei einem Verstoß eine Wiederholungsgefahr auch bezüglich abgewandelter, aber im Kern gleicher Handlungen anzunehmen sei (vgl. BGH GRUR 1998, 1039, 1050 – Fotovergrößerungen). Daher bestehe Wiederholungsgefahr in Hinblick auf eine unerlaubte Veröffentlichung und Verbreitung hinsichtlich aller acht vom Unterlassungsantrag umfassten Fotografien, die der Kläger von der Beklagten gefertigt habe und nicht nur hinsichtlich der drei Fotografien, die der Beklagte im Internet öffentlich zugänglich gemacht habe. Die Klägerin habe dem Beklagte im Zuge ihrer Bewerbung als Fotomodell nicht nur die letztlich zur Veröffentlichung ausgewählten Fotos übersandt. Zudem seien sämtliche Bilder Aktfotografien mit ähnlichem Inhalt und Charakter, so dass die Übernahme der Fotos Nr. 4, 7 und 8 auf die genannte Internetseite nur als Zufälligkeit habe gewertet werden müssen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Hannover, Urteil vom 04.03.2009, Az. 512 C 13032/08
    § 281 BGB

    Das AG Hannover hat entschieden, dass aus einer beigefügten Abbildung nicht ohne Weiteres auf eine bestimmte Beschaffenheit des Gegenstands geschlossen werden darf. Digitale Abbildungen aus dem Internet seien wegen der begrenzten Auflösung zur Vereinbarung einer bestimmten Qualität ungeeignet. Ein Käufer dürfe nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass es sich bei der in der Artikelbeschreibung aufgeführten Abbildung um die Abbildung des tatsächlich angebotenen Gegenstandes handele. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Berichtet hat über dieses Urteil der Kollege Scholz aus Barsinghausen in der aktuellen Ausgabe des eBay-Magazins.

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