Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Mannheim: Wenn ein Vertrag über die „Fluch- und Magiebefreiung“ sittenwidrig istveröffentlicht am 31. März 2011
AG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011, Az. 3 C 32/11
§§ 138, 611 ff., 814 BGBDas AG Mannheim hat entschieden, dass ein Vertrag über die „Befreiung von negativer Energie, Fluch, telepathischen Angriffen oder Magie durch mediale Kräfte und mit Hilfe der göttlichen Liebe“ dann sittenwidrig ist, wenn der Kunde tatsächlich an solche Fähigkeiten des Werbenden glaube, dem Anbieter jedoch bewusst sei, dass es sich lediglich um „Unterhaltung“ handele. Sei dies der Fall, werde der Aberglaube des Kunden ausgenutzt, was gegen die guten Sitten verstoße und zur Nichtigkeit führe. Zum Volltext der Entscheidung:
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