Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Reiserecht – Die beliebige Änderbarkeit von Flugzeiten im Kleingedruckten ist rechtswidrigveröffentlicht am 23. Juli 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2012, Az. 12 O 223/11
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 1 UKlaG, § 5 UKlaG; § 308 Nr. 4 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Klausel „Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie Ihren Flugtickets“ bei Pauschalreiseverträgen mit Verbrauchern rechtswidrig ist. Die Regelung verstoße gegen § 308 Nr. 4 BGB, da sich die Beklagte damit vorbehalte, in nicht näher bestimmter Weise hinsichtlich der Zeiten der Flüge von der vereinbarten Leistung abzuweichen. Zum Volltext der Entscheidung: