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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 31. August 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2009, Az. 4 U 28/09
    § 8 UWG

    Das OLG Hamm hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass auch die Abmahnung von bereits abgelaufenen, aber noch aufrufbaren Verkaufsangeboten wegen Wettbewerbsverstößen zulässig ist. Dieses Urteil betrifft insbesondere eBay-Händler, deren Angebote auch nach Beendigung noch für 3 Monate aufrufbar bleiben. Im vorliegenden Fall wurden abgelaufene Angebote eines Onlinehändlers abgemahnt, die diverse Wettbewerbsverstöße enthielten. Der Händler verweigerte die Abgabe einer Unterlassungserklärung, weil er in aktuellen Angeboten bereits freiwillig, ohne äußere Einwirkung, die Verstöße ausgeräumt habe und insofern keine Wiederholungsgefahr bestehe. Im Übrigen sei die Abmahnung rechtsmissbräuchlich, da nur Gebühren erzielt werden sollten. Das Gericht schloss sich den Ansichten des Beklagten nicht an und erklärte die zwischenzeitlich erlassene einstweilige Verfügung für rechtmäßig. (mehr …)

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