Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: § 7 S. 1 ElektroG ist unter Einschränkungen eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWGveröffentlicht am 18. August 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014, Az. I-15 U 69/14
§ 7 S. 1 ElektroG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorschrift des § 7 S. 1 ElektroG eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ist, soweit sie – neben dem vorrangigen Ziel einer effektiven ökologischen Abfallbewirtschaftung (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ElektroG) – auch dem Schutz von Mitbewerbern vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nichtgekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer dient (dies wurde bejaht, bejahend auch OLG Celle, WRP 2014, 228 m. w. N.). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Auf Groupon darf für ästhetische Faltenbehandlung nicht mit einem „Originalpreis“ (ab erster Veröffentlichung der Werbung) geworben werdenveröffentlicht am 17. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2015, Az. 38 O 32/15
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 1 Abs. 6 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer medizinischen Behandlung (hier: ästhetische Faltenbehandlung / „Lifting“) auf der Rabattplattform Groupon nicht mit einem „Originalpreis“ geworben werden darf, und zwar auch dann nicht, wenn diese Werbung mit einem Zusatz verbunden ist „Der Rabatt bezieht sich auf den Originalpreis zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Werbung“. Es liege eine Irreführung über die Bepreisung vor, so die Kammer. (mehr …)
- LG Wiesbaden: Streichpreis (Alter Preis/neuer Preis) darf nicht über Monate hinweg unverändert beworben werdenveröffentlicht am 14. August 2015
LG Wiesbaden, Versäumnis-Urteil vom 10.06.2015, Az. 13 O 18/15
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass ein Möbelhaus nicht über 12 Wochen unverändert mit einem durchgestrichenen Preis werben darf (hier: Essgruppe für 1.699,00 EUR statt 1.999,00 EUR). Das Möbelhaus konnte nicht nachweisen, dass der Streichpreis ein eigener (alter) Preis war. Außerdem erwarte der Rechtsverkehr, dass die Herabsetzung des Preises erst kürzlich vorgenommen worden sei, was nicht der Fall sei, wenn die Werbung bereits 3 Monate Bestand habe.
- OLG Saarbrücken: Abmahnung muss dem Abgemahnten eine sachliche Prüfung ermöglichenveröffentlicht am 10. August 2015
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 1 W 7/15
§ 12 UWG; § 93 ZPODas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung den Anforderungen genügt, wenn sie dem Abgemahnten eine sachliche Prüfung des vorgeworfenen Verstoßes ermöglicht. Dazu sei es nicht erforderlich, dass jede Einzelheit mitgeteilt werde, soweit der Abgemahnte aus den erhaltenen Informationen und etwas Aufklärungswillen den Verstoß nachvollziehen könne. Gebe der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung auf eine solche Abmahnung ab, gebe er Veranlassung zum Erlass einer einstweiligen Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Gießen: Zur Irreführung bei überregionaler Werbung und nur einem Firmensitz / Wettbewerbswidrige Anrufweiterleitungveröffentlicht am 28. Juli 2015
LG Gießen, Urteil vom 14.07.2015, Az. 6 O 54/14 – nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 S.1 Nr. 3 UWGDas LG Gießen hat einem Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen falsche Aussagen über den Betriebssitz und die irreführende Werbung „Mitglied der Handwerkskammer“ untersagt. (mehr …)
- OLG Köln: Ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ ist bereits bei mehrmaligen Angeboten über eBay anzunehmenveröffentlicht am 6. Juli 2015
OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2014, Az. 6 U 64/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 5 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Handeln im geschäftlichen Verkehr gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG naheliegt, wenn ein Anbieter über eBay wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handelt. Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig sei, deute ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin. Unstreitig habe der Beklagte 22 gleichartige Produkte über sein (auch) gewerblich genutztes eBay-Konto erworben und an die Anschrift senden lassen, unter der er (auch) sein Gewerbe betreibe, in dessen Angebot sich die fraglichen Produkte einfügten. Der Vortrag des Beklagten, er habe die Produkte als Geschenke für seine Ehefrau und Mitarbeiter erworben, ist nicht geeignet, diese Indizien zu widerlegen, wobei es erwägenswert erscheine, dass der Erwerb von Produkten durch einen Unternehmer, um sie an Mitarbeiter zu verschenken, nicht bereits in ausreichendem Zusammenhang mit seiner kommerziellen Tätigkeit stehe und damit ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Vertrieb von Werbeblocker-Software ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Juli 2015
LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az. 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas LG München I hat entschieden, dass das Angebot und der Vertrieb von Werbeblocker-Software keine wettbewerbswidrige Behinderung von Medienunternehmen mit werbegebundenden Onlineangeboten darstellt, weil es letztendlich die Internetnutzer seien, die aufgrund einer autonomen und eigenständigen Entscheidung den Werbeblocker installieren und hierdurch die Anzeige der Werbung verhindern würden. Zur Pressemitteilung 04/15 des LG München I: (mehr …)
- LG München: Für die sekundäre Darlegungslast des Inhabers eines Internetanschlusses bei illegalem Filesharing gilt ein strenger Maßstabveröffentlicht am 26. Juni 2015
LG München I, Urteil vom 05.09.2014, Az. 21 S 24208/13
§ 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Filesharing-Klage (hier: auf Erstattung der Abmahnkosten) seitens des Inhabers des Internetanschlusses einer qualifizierten Einlassung bedarf, um die ihm obliegende sog. sekundäre Beweislast zu erfüllen. Der Beklagte hatte im vorliegenden Fall zwar vorgetragen, dass er zu den beiden Tatzeitpunkten nicht zuhause gewesen sei und sein PC ausgeschaltet gewesen sei. Zudem hatte er angegeben, welche weiteren Personen selbständig Zugang zu seinem Internetanschluss hatten. Dies sei jedoch nur eine pauschale Angabe. Der Beklagte hätte konkret, d.h. verletzungsbezogen, darlegen müssen, ob und warum diese anderen Personen als Täter in Betracht kommen. Um seiner Nachforschungspflicht nachzukommen, hätte er von vornherein darlegen müssen, inwieweit er versucht habe, mit ihnen Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, ob sie jeweils als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Hierzu hätte er beispielsweise Nachforschungen anstellen müssen, wo sich die potenziellen Täter zu den beiden Tatzeitpunkten aufgehalten haben und ob sie zu den maßgeblichen Zeitpunkten konkret – und nicht nur theoretisch – Zugang zum Internetanschluss gehabt haben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Rostock: 5-Sterne-Werbung eines Hotels nur zulässig, wenn die Bewertung von einer unabhängigen Prüfstelle stammtveröffentlicht am 16. Juni 2015
LG Rostock, Urteil vom 29.05.2015, Az. 5 HK O 173/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels im Rahmen des Hotellogos mit 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Diese wird z.B. durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewährleistet. Der Begründung des Hotels, dass es in einem Hotel- und Restaurantführer entsprechend bewertet worden sei, folgte das Gericht nicht. Es sei nicht überprüfbar, dass es sich bei der Publikation um eine unabhängige Klassifizierungsstelle handele.
- BGH: Zur Verantwortlichkeit für falsche gesundheitsfördernde Aussagen bei bloßem Bezugsverweis auf Drittunternehmenveröffentlicht am 2. Juni 2015
BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 113/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass auch ein Unternehmen, welches – ohne selbst mit dem Produkt zu handeln – werbend per Link auf die Bezugsquelle eines anderen Unternehmens hinweist, für die wettbewerbswidrigen Produktangaben in den eigenen Werbetexten haftet, da bereits die Verlinkung eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG darstelle. Das beklagte Unternehmen konnte sich also nicht damit verteidigen, die relevanten gesundheitsfördernden Produkte nicht selbst zu vertreiben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)