Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hanau: Wie der rechtswidrig erzielte Gewinn einer Abo-Falle abgeschöpft wirdveröffentlicht am 26. Januar 2009
LG Hanau, Urteil vom 01.09.2008, Az. 9 O 551/08
§§ 3, 10 UWGDas LG Hanau hat in dieser Entscheidung den Betreiber einer sog. Abo-Falle, die Online Service Ltd., welche die Seiten lebenstest.de, berufs-wahl.de, iq-fieber.de und online-flirten.de unterhält, dazu verpflichtet, den rechtswidrig erzielten Gewinn an die Verbraucherzentrale (vzbv) herauszugeben. Zuvor war das Unternehmen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zur Unterlassung verurteilt worden (LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007, Az. 9 O 870/07).
- Lidl muss nach Wettbewerbsverstoß 25.000 EUR Gewinn an den Staat abführenveröffentlicht am 16. Januar 2009
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erreicht nach eigenen Aussagen erstmals die Abschöpfung eines Unrechtsgewinns nach einem Wettbewerbsverstoß. Der vzbv: „Erstmals muss ein Unternehmen durch unlautere Werbung erwirtschaftete Gewinne zurückzahlen. Wegen der irreführenden Bewerbung einer Matratze muss die Firma Lidl 25.000 Euro an das Bundesamt für Justiz erstatten. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) auf Gewinnabschöpfung“, welcher in der Folge zu einem gerichtlichen Vergleich führte (LG Heilbronn, Vergleich vom 11.12.2008, Az. 23 O 136/05; vzbv).