Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Überraschung! Die Marke „Info Network“ ist für Münzspiel- und Unterhaltungsautomaten nicht freihaltebedürftig / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 29. Dezember 2010
BPatG, Beschluss vom 15.12.2010, Az. 26 W (pat) 152/09
§§ 8 Abs. 2 Nr. 2; 66 Abs. 1 und 2 MarkenGDas BPatG hat entscheiden, dass die Marke „Info Network“ für Geldspielautomaten einzutragen ist, was das Deutsche Patent- und Markeamt zuvor allen Ernstes mit der Begründung der Freihaltebedürftigkeit abgelehnt hat. Der Senat erklärte hierzu ausführlich: (mehr …)
- EuGH: Die Form des Lego-Steins kann nicht als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 31. Oktober 2010
EuGH, Urteil vom 14.09.2010, Az. C?48/09 P
Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der EU-VO Nr. 40/94Der EuGH hat – wie bereits der BGH – entschieden, dass die Form des berühmten Legosteins als Gemeinschaftsmarke nicht eingetragen werden kann, da sie ausschließlich aus der Form der Ware bestehe, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sei. Hinweis: Der Europäische Gerichtshof hat später entschieden, dass die Formgestaltung zwar nicht markenrechtlich, aber doch designrechtlich geschützt sei (EuG, Urteil vom 24.03.2021, Az. T-515/19). Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Das Bild von der gefesselten Gwendoline darf wegen Sittenwidrigkeit nicht als Bildmarke eingetragen werdenveröffentlicht am 21. Oktober 2010
BPatG, Urteil vom 28.09.2010, Az. 27 W (pat) 96/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGManchen Notenfreund wird es überraschen: Girlie G., mit deren Abbild Die Ärzte seit gut einem Jahrzehnt auf der Tour-Bühne ihre audiophilen Patienten fesseln (s. unten), wird keine Bildmarke. So hat das BPatG jedenfalls entschieden, dass die nachstehend abgebildete Zeichnung nicht als Bildmarke eingetragen werden könne, da es gegen die guten Sitten verstoße.
Zum Volltext der Entscheidung, mit welcher der Senat Farin, Bela und Rodrigo quälte: (mehr …)