Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: (Erneut) Zur Frage, wann die Übernahme einer Buchrezension in sog. „Abstracts“ Urheberrechte verletzt / perlentaucher.deveröffentlicht am 3. November 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteile vom 01.11.2011, Az. 11 U 75/06 und Az. 11 U 76/06
§ 24 Abs. 1 UrhG, § 97 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Komprimierung von fremden Buchrezensionen in Form sog. „Abstracts“ urheberrechtswidrig ist, wenn diese mehr oder weniger „aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen“ werden, bestehen. Hierbei handele es sich um eine unzulässige „unfreie“ Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes, die ohne Einwilligung der Urheber nicht übernommen werden dürfe. Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass die Verurteilung der Beklagten keine allgemeine Aussage darüber zulasse, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig sei. Jede Übernahme oder Verarbeitung müsse vielmehr im Einzelfall daraufhin überprüft werden, ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes darstelle. Zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 01.11.2011: (mehr …)