Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Dem Begriff „Kaleido“ fehlt für die Ware „Spielzeug“ nicht jede Unterscheidungskraft / Kaleido ist nicht gleich Kaleidoskopveröffentlicht am 16. Mai 2013
BGH, Beschluss vom 22.11.2012, Az. I ZB 72/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass dem Zeichen „Kaleido“ für die Ware „Spielzeug“ nicht jegliche Unterscheidungskraft fehlt, so dass dieses als Marke eingetragen werden darf. Ein Verkehrsverständnis, dass das Kennzeichen als Beschreibung für Kaleidoskope verstanden werde, sei aus Sicht des Senats nicht nachvollziehbar. Zum Volltext der Entscheidung:
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